Bundestag und Bundesrat haben am 13. Juli 2026 die GEIG-Novelle beschlossen. Damit steht die Ladepflicht für Ladeinfrastruktur an Gebäuden final fest. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis zum 1. Januar 2027 entweder einen Ladepunkt je zehn Stellplätze errichten oder mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausstatten. Bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen gilt alternativ eine Gesamtladeleistung von 1,1 Kilowatt je Stellplatz, bei Neubauten 2,2 Kilowatt. Neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen benötigen künftig 50 Prozent Vorverkabelung und mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze. Auch größere Renovierungen lösen die Pflicht häufiger aus. Unternehmen mit mehreren Immobilien sollten jetzt eine Bestandsaufnahme machen und prüfen, welche Erfüllungsoption wirtschaftlich sinnvoller ist – im besten Fall in Kombination mit Fuhrparkelektrifizierung und Photovoltaik.