Neue steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Die Bundesregierung hat im September 2024 neue steuerliche Anreize zur Förderung von Elektrofahrzeugen eingeführt, um den Einsatz emissionsfreier Mobilität im gewerblichen Bereich zu fördern. Diese Maßnahmen umfassen zwei wesentliche Bereiche:
- die Anhebung der Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen
- die Einführung einer Sonderabschreibung für vollelektrische Firmenwagen
Die neuen Regelungen sollen die Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Unternehmensbereich ankurbeln und mittel- bis langfristig eine positive Wirkung auf den Gebrauchtwagenmarkt entfalten.
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Elektromobilität hat in Deutschland bereits einen deutlichen Aufschwung erlebt, vor allem durch frühere Subventionen und Prämien, die jedoch Ende 2023 ausgelaufen sind. Nun zielt die Bundesregierung auf die Förderung von Elektro-Dienstwagen, um den Markt indirekt zu stärken. Die steuerlichen Begünstigungen für Dienstwagen und die Einführung einer Sonderabschreibung für Unternehmen versprechen dabei nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch eine Entlastung der CO₂-Bilanz im Verkehrssektor.
Anhebung der Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung bei Elektro-Dienstwagen
Um den Einsatz von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen noch attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung angehoben. Bisher konnten nur Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro von der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung profitieren. Diese Regelung erlaubt es, lediglich 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens zu versteuern – ein erheblicher Vorteil gegenüber konventionellen Fahrzeugen, die nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden.
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Mit der neuen Maßnahme wird die Preisgrenze für diese steuerliche Vergünstigung auf 95.000 Euro erhöht, und das rückwirkend zum 1. Juli 2024. Somit können auch Unternehmen, die teurere Elektrofahrzeuge als Dienstwagen einsetzen, von dieser günstigeren Steuerlast profitieren. In der Preisklasse ab 70.000 Euro ist der finanzielle Unterschied durch die steuerliche Entlastung besonders spürbar, was Unternehmen Anreize bietet, verstärkt auf vollelektrische Fahrzeuge in gehobenen Fahrzeugsegmenten zu setzen. Diese Regelung soll nicht nur die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern, sondern auch einen positiven Effekt auf die Akzeptanz der Elektromobilität als Statussymbol im Firmenfuhrpark haben.
Einführung der Sonderabschreibung für vollelektrische Firmenwagen
Neben der Anhebung der Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung hat die Bundesregierung eine Sonderabschreibung für vollelektrische Firmenwagen eingeführt, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gilt. Diese Maßnahme soll es Unternehmen ermöglichen, die Anschaffungskosten für vollelektrische Fahrzeuge über einen Zeitraum von sechs Jahren steuerlich geltend zu machen und so ihre Liquidität zu verbessern.
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Die Abschreibungsregelung ist so gestaltet, dass im ersten Jahr 40 Prozent des Anschaffungswerts abgeschrieben werden können, gefolgt von 24 Prozent im zweiten Jahr, 14 Prozent im dritten Jahr, 9 Prozent im vierten Jahr, 7 Prozent im fünften Jahr und schließlich 6 Prozent im sechsten Jahr. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2028 neu angeschafft werden und ist zeitlich begrenzt.
Diese Sonderabschreibung ermöglicht es Unternehmen, vollelektrische Fahrzeuge schneller und kosteneffizienter abzuschreiben, was die Attraktivität von Elektrofahrzeugen als Investition weiter erhöht. Durch die beschleunigte Abschreibung werden Liquiditätsengpässe verringert, was insbesondere für mittelständische Unternehmen und größere Flottenbetreiber von Vorteil ist, die verstärkt auf nachhaltige Fahrzeuglösungen umsteigen möchten.
Potenzielle Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt und die Elektromobilität in Deutschland
Ein zentrales Ziel der Bundesregierung besteht darin, durch die neuen steuerlichen Anreize den Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge langfristig zu stärken. Da sich die steuerlichen Vorteile der neuen Regelungen ausschließlich auf den gewerblichen Bereich konzentrieren, hofft die Bundesregierung, dass nach Ende der Nutzungsdauer als Dienstwagen mehr Elektrofahrzeuge als Gebrauchtwagen auf den Markt kommen und damit auch die allgemeine Bevölkerung Zugang zu erschwinglicher Elektromobilität erhält.
Die aktuellen Maßnahmen folgen dem Ansatz, die Elektromobilität zunächst im gewerblichen Umfeld zu fördern und einen „Sickereffekt“ in den Privatmarkt zu erzielen. Dies könnte dazu führen, dass die Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Alltag zunimmt und sich die Infrastruktur und die Akzeptanz für emissionsfreie Mobilität breiter in der Gesellschaft etablieren. Dennoch bleibt abzuwarten, ob diese indirekte Fördermaßnahme im gewünschten Maße erfolgreich sein wird oder ob zusätzliche Anreize für Privatpersonen erforderlich sind.
Strengere CO₂-Flottengrenzwerte ab 2025 und deren Einfluss auf die Elektromobilität
Ab 2025 treten in der Europäischen Union verschärfte CO₂-Flottengrenzwerte für Fahrzeughersteller in Kraft. Diese strengeren Emissionsvorgaben erhöhen den Druck auf Automobilhersteller, den Anteil von Elektrofahrzeugen im gesamten Fahrzeugangebot deutlich zu steigern, um empfindliche Strafzahlungen zu vermeiden. Die steigenden Anforderungen machen es für die Hersteller unverzichtbar, verstärkt in emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren und diese zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten.
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Ein möglicher Effekt dieser Regelung sind sinkende Preise für Elektrofahrzeuge, da Hersteller den Absatz ihrer E-Modelle erhöhen müssen, um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Erste Anzeichen dafür zeigen sich bereits: Viele Hersteller bieten Preisnachlässe für Elektrofahrzeuge an, insbesondere wenn die Auslieferung erst 2025 erfolgen soll. Dies könnte nicht nur das gewerbliche Interesse an Elektrofahrzeugen fördern, sondern auch deren Attraktivität für private Nutzer erhöhen und so die gesamte Elektromobilität in der EU vorantreiben.
Geplante Änderungen bei der Besteuerung von Verbrenner-Dienstwagen
Die Diskussion um die steuerliche Behandlung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor hat in Deutschland an Intensität gewonnen. Aktuell werden solche Fahrzeuge nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung besteuert, wobei monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt wird. Im Gegensatz dazu profitieren Elektrofahrzeuge von reduzierten Sätzen, was deren Attraktivität steigert.
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Im November 2023 schlugen Verkehrspolitiker der SPD vor, die Besteuerung von Verbrenner-Dienstwagen zu erhöhen. Ein stufenbasiertes System, orientiert am CO₂-Ausstoß, wurde diskutiert. Demnach könnten reine Verbrenner mit einem Steuersatz zwischen 1,25 und 1,5 Prozent des Listenpreises belastet werden, während Plug-in-Hybride von 0,5 auf 0,75 Prozent steigen könnten. Für vollelektrische Fahrzeuge sollte die 0,25-Prozent-Regelung beibehalten werden.
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Fazit: Ein Schritt zur Förderung der Elektromobilität mit langfristigem Ziel
Die steuerlichen Neuerungen, die sich auf die Dienstwagenregelung und die Einführung einer Sonderabschreibung konzentrieren, stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Elektromobilität im gewerblichen Bereich in Deutschland weiter zu fördern. Die Anhebung der Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung und die zeitlich begrenzte Möglichkeit der Sonderabschreibung bieten Unternehmen finanzielle Anreize, verstärkt auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Langfristig sollen diese Maßnahmen nicht nur die CO₂-Bilanz im Verkehrssektor verbessern, sondern auch den Gebrauchtwagenmarkt bereichern und Elektromobilität für die breite Bevölkerung erschwinglicher machen.
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Ob diese Maßnahmen allerdings ausreichen werden, um das angestrebte Ziel einer umfassenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu erreichen, bleibt abzuwarten. Mit den kommenden strengeren CO₂-Flottengrenzwerten ab 2025 ist jedoch davon auszugehen, dass die Hersteller vermehrt Anreize setzen werden, um die Elektromobilität weiter voranzutreiben und so die gesetzlich geforderten Grenzwerte einzuhalten. Die Kombination aus staatlicher Förderung und marktwirtschaftlichem Druck könnte damit einen entscheidenden Impuls für die Elektromobilität in Deutschland und der EU geben.