Ergebnis im ersten Jahr, nach Betriebskosten
Vor Finanzierung und Steuern. Inbetriebnahme 2026.
Mieterstromrechner · Für Vermieter, Planer und Berater
Solarstrom im Gebäude teilen: Der Rechner vergleicht Mieterstrom, Gebäudeversorgung (GGV) und Energy Sharing. Dabei rechnet er nach aktuellem Recht. Außerdem sehen Sie sofort, was Verbrauch, Strompreis und Anlage am Ergebnis ändern. Basic ist kostenlos, Premium dagegen rechnet Ihr Projekt mit eigenen Werten über 20 Jahre.
Basic gibt es ohne Anmeldung, Premium dagegen nur für Unternehmen, für 12 Monate und ohne automatische Verlängerung. Bereits Zugang? Anmelden →
Entwickelt von Harald M. Depta, DEKRA-Fachdozent und PV-Planer seit 2013. Über den Entwickler →PV-Beratung für Gewerbe →
Ergebnis im ersten Jahr, nach Betriebskosten
Vor Finanzierung und Steuern. Inbetriebnahme 2026.
Ergebnis im ersten Jahr, nach Betriebskosten
Vor Finanzierung und Steuern. Inbetriebnahme 2026.
Ergebnis im ersten Jahr, nach Betriebskosten
Vor Finanzierung und Steuern. Inbetriebnahme 2026.
Die Szenarien rechnen mit den Standardwerten im Basic und 70 % Teilnahme, sie zeigen also kein bestimmtes Gebäude. Mit anderen Werten kann sich die Reihenfolge deshalb ändern.

Ist-Zustand · Rechtsstand November 2026
Mieterstrom und Gebäudeversorgung (GGV) nutzen den Solarstrom im selben Haus, ob Wohn- oder Gewerbegebäude. Energy Sharing teilt ihn über das Netz. Die Modelle unterscheiden sich in drei Punkten: Wer liefert den Reststrom? Welche Förderung gilt? Wie wird gemessen?
§ 42a EnWG · Vollversorgung
Der Betreiber liefert Solarstrom und Reststrom aus einer Hand. Damit ist er Stromlieferant.
Quellen: § 42a EnWG, § 21 EEG, Clearingstelle EEG|KWKG, Bundesnetzagentur
§ 42b EnWG · Teilversorgung
Die Teilnehmenden nutzen einen Anteil am Solarstrom im Gebäude. Das regelt ein Gebäudestromnutzungsvertrag. Er legt den Aufteilungsschlüssel fest.
Quelle: § 42b EnWG
§ 42c EnWG · über das Netz
Solarstrom wird über das öffentliche Netz mit Abnehmern in der Umgebung geteilt.
Quellen: § 42c EnWG, BDEW
Dazu im Premium: die ungeförderte Direktlieferung. Auch sie ist eine Vollversorgung, aber ohne Zuschlag. Der Preis ist frei kalkuliert, die Preisgrenze aus § 42a gilt hier nicht. Der Rechner stellt sie als viertes Modell daneben.
Nominal, nach Investition, mit Preis- und Kostenentwicklung. Der Schnittpunkt mit der Nulllinie ist der rechnerische Rückfluss.
Kapitalwert je Modell, wenn sich eine Annahme ändert und alle anderen gleich bleiben.
Ab wann der Kapitalwert im Szenario null erreicht, jeweils bei sonst gleichen Annahmen.
Rechnerische Kennzahlen als Vorbereitung für die Steuerberatung. Sie ersetzen keine steuerliche Prüfung.
Bericht und Infoblatt öffnen sich als Druckansicht. Über „Drucken“ lassen sie sich als PDF speichern.
Diese Auswertungen rechnet Premium für Ihr Projekt.
Allgemeine Hinweise zum Rechtsstand. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) mit geschäftlicher E-Mail-Adresse.
Schon gekauft?
Der Mieterstromrechner zeigt Szenarien mit den eingegebenen Annahmen und dem angegebenen Rechtsstand. Ob und wie sich ein Modell für ein konkretes Objekt umsetzen lässt, entscheidet der Einzelfall: Netzanschluss, Messkonzept, Verträge und Steuern. Dabei begleitet energiefahrer Projekte von der Konzeption über die Wirtschaftlichkeit bis zur Umsetzung.
Die Ergebnisse sind keine Anlage- oder Finanzierungsberatung und ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall klären Rechtsanwalt und Steuerberatung.
Dieses Tool wurde teilweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz entwickelt. Rechenlogik, Rechtswerte und Texte wurden fachlich geprüft. Die Berechnung läuft ohne KI auf dem Server von energiefahrer.de. Die KI-Erläuterung ist eine eigene Funktion; ihre Texte sind als KI-Text gekennzeichnet und ersetzen keine Beratung. Projektdaten enthalten keine personenbezogenen Angaben.
Basic und Premium · Preise netto
Basic ist kostenlos und braucht keine Anmeldung. Premium rechnet Ihr Projekt mit eigenen Werten über 20 Jahre. Sie zahlen einmal, ohne Abo.
Basic
0 € ohne Anmeldung
Für den ersten Überblick, welches Modell in welchem Gebäude trägt.
Premium · Einzelprojekt
24,90 € netto · einmalig
29,63 € brutto inkl. 19 % USt · 12 Monate Zugang
Premium · Fünferpaket
99 € netto · einmalig
117,81 € brutto inkl. 19 % USt · 19,80 € netto je Projekt
Preise netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Kauf ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit geschäftlicher E-Mail-Adresse möglich. Vor der Zahlung bestätigen Sie das in zwei Schritten. Vom Einzelprojekt kann innerhalb von 30 Tagen zum Paket gewechselt werden, der gezahlte Betrag wird angerechnet. Es gelten die AGB Tools.
Für wen
Sehen, wie sich ein Modell für das eigene Objekt rechnet, bevor Gespräche mit Mietern und Dienstleistern beginnen.
Mehrere Gebäude als eigene Projekte anlegen und die Modelle je Bestand vergleichbar machen.
Das Versorgungsmodell früh mitdenken und dem Kunden die Unterschiede mit Zahlen zeigen.
Szenarien mit nachvollziehbaren Annahmen aufbereiten und als Bericht in die Präsentation übernehmen.
Nächster Schritt
Ein Szenario zeigt, welche Spielräume ein Gebäude bietet. Für die Umsetzung kommen Messkonzept, Netzbetreiber, Verträge und Steuern hinzu. energiefahrer begleitet Projekte von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme.

Weitere Rechner · kostenlos, ohne Anmeldung
Der Mieterstromrechner zeigt das Versorgungsmodell. Diese drei Rechner ergänzen ihn um Anlage, Wärme und Fahrzeuge. Alle drei sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Anlage
Rechnet Investition, Jahresersparnis und Amortisation einer Photovoltaikanlage, auch mit Stromspeicher und Elektrofahrzeugen.
3 Kennzahlen
Zum PV-Kostenrechner →
Wärme
Vergleicht Öl, Gas, Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme nach Jahreskosten, CO₂-Kosten und Amortisation, auch mit eigenem Solarstrom.
5 Heizsysteme
Zum Heizkostenrechner →
Fahrzeuge
Vergleicht Diesel, Benzin, Elektro, Plug-in-Hybrid und Wasserstoff nach Kosten je 100 km, Jahreskosten und Gesamtkosten, auch mit eigenem Solarstrom.
5 Antriebe
Zum Antriebskostenvergleich →Häufige Fragen
Antworten zum Rechtsstand November 2026, zum Rechner und zum Kauf von Premium, für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Planer und Berater.
Die Modelle unterscheiden sich in Lieferung, Förderung und Netznutzung. So liefert beim Mieterstrom (§ 42a EnWG) der Betreiber Solarstrom und Reststrom aus einer Hand und kann den Mieterstromzuschlag erhalten. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, kurz GGV (§ 42b EnWG), nutzen die Teilnehmenden einen Anteil am Solarstrom im selben Gebäude und beziehen den Reststrom bei einem Lieferanten ihrer Wahl. Einen Mieterstromzuschlag gibt es dort jedoch nicht. Energy Sharing (§ 42c EnWG) teilt Solarstrom über das öffentliche Netz mit Abnehmern in der Umgebung.
Deshalb stellt der Rechner die drei Modelle nebeneinander und nimmt zusätzlich die Volleinspeisung als Vergleich dazu. Mehr dazu im Abschnitt Drei Wege.
Der Rechner zeigt Erlöse und Kosten für den Betreiber getrennt. Zu den Erlösen zählen der Stromverkauf an die Teilnehmenden, der Mieterstromzuschlag, die Einspeisung des Überschusses und der Eigenverbrauch des Betreibers. Dagegen stehen die Beschaffung des Reststroms sowie Betrieb, Messung und Abrechnung als Kosten.
Welche Werte dabei herauskommen, hängt von den Annahmen ab. Basic rechnet deshalb mit Standardwerten, Premium dagegen mit Ihren eigenen Werten über 20 Jahre. Die Ergebnisse sind Szenarien und keine Prognose für ein bestimmtes Gebäude.
Der Rechner richtet sich ausschließlich an Unternehmen: Vermieter, Wohnungsunternehmen, Planer, Installateure und Berater. Basic nutzen Sie ohne Anmeldung. Premium dagegen kaufen Sie nur mit einer geschäftlichen E-Mail-Adresse, weil der Kauf nur für Unternehmen vorgesehen ist. Eine Mieteransicht gibt es deshalb nicht.
Betreiber kann eine natürliche Person, eine rechtsfähige Personengesellschaft oder eine juristische Person des Privatrechts sein. Außerdem müssen deren Gesellschafter oder Mitglieder Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Zudem darf die Anlage weder überwiegend gewerblich noch überwiegend selbständig beruflich betrieben werden. Unternehmen nehmen dabei nur als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen teil.
Räumlich gilt seit dem 1. Juni 2026 das Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers. Ab dem 1. Juni 2028 kommt außerdem das direkt angrenzende Gebiet in derselben Regelzone dazu. Ob ein konkretes Vorhaben diese Voraussetzungen erfüllt, prüft der Rechner jedoch nicht. Das klärt im Einzelfall eine Rechtsberatung. Grundlage ist § 42c EnWG.
Der Mieterstromzuschlag ist seit dem 16. Mai 2024 auch für Gewerbegebäude möglich, aber nicht zwischen verbundenen Unternehmen. Deshalb bildet der Rechner dafür die Gebäudetypen Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus und Gewerbehof ab. Einzelheiten zur Auslegung finden Sie bei der Clearingstelle EEG|KWKG und in § 21 EEG.
Für Mieter von Wohnräumen darf nämlich der Preis für Mieterstrom und zusätzlichen Strombezug 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im Netzgebiet nicht übersteigen. Dabei sind Grund- und Arbeitspreis maßgeblich (§ 42a Abs. 4 EnWG). Im Rechner stellen Sie deshalb den Mieterstrompreis in Prozent der Grundversorgung ein. Der Standardwert liegt daher bei 90 Prozent.
Der Rechner bildet den Rechtsstand November 2026 ab. Für Inbetriebnahmen ab 2027 lässt sich zusätzlich ein Entwurfsstand zuschalten, der als solcher gekennzeichnet ist. Entwürfe können sich noch ändern, deshalb sind die Werte dort ein Szenario. Sobald die Änderungen beschlossen sind, wird der Rechner angepasst.
Bei der GGV müssen die Strombezugsmengen der Teilnehmenden viertelstündlich gemessen werden. Dabei wird je 15-Minuten-Intervall höchstens so viel Solarstrom aufgeteilt, wie erzeugt und von allen Teilnehmenden verbraucht wird (§ 42b EnWG). Beim Energy Sharing werden dagegen Bezug und Erzeugung per Zählerstandsgangmessung oder viertelstündlicher Leistungsmessung erfasst. Außerdem setzt der Mieterstromzuschlag gemessene Strommengen voraus.
Premium bildet das Messkonzept als Kostenansatz ab. Ein technisches Messkonzept erstellt der Rechner jedoch nicht, denn das legen Planer und Messstellenbetreiber fest.
Basic vergleicht Mieterstrom, GGV und Energy Sharing mit Standardannahmen und zeigt Kennzahlen zum ersten Jahr, ohne Anmeldung. Premium dagegen öffnet alle Annahmen, ergänzt Wärmepumpe, Ladepunkte und Allgemeinstrom sowie ein Messkonzept mit Kostenansatz und die Direktlieferung ohne Förderung. Dazu kommen außerdem die Rechnung über 20 Jahre, gespeicherte Projekte mit bis zu 10 Varianten und der Bericht als PDF. Die Preise finden Sie im Abschnitt Preise.
Der Rechner ermittelt je Modell Erlöse und Kosten aus Ihren Angaben zu Gebäudetyp, Einheiten, Verbrauch, Strompreis, Anlage und Speicher. Basic arbeitet dabei mit Standardwerten und zeigt das erste Jahr. Premium rechnet dagegen über 20 Jahre mit Kapitalwert, Rendite, Stromgestehungskosten und Sensitivitäten. Die Berechnung läuft ohne KI.
Die Ergebnisse hängen deshalb von den gewählten Annahmen ab. Wenn sich Strompreise, Förderung oder Verbrauch ändern, ändern sich auch die Ergebnisse.
Premium erstellt einen Bericht als PDF, eine Checkliste und ein Infoblatt für Mieter. Der Bericht fasst Annahmen und Ergebnisse zusammen und eignet sich deshalb für Gespräche und Präsentationen. Die Unterlagen ersetzen jedoch weder Verträge noch eine rechtliche Prüfung.
Die Berechnung selbst läuft ohne KI. In Premium kann eine KI das gerechnete Szenario zu festen Themen in Worte fassen, etwa als Kurzfassung für die Präsentation oder als Fragenliste an den Netzbetreiber. Je Projekt sind 15 Erläuterungen enthalten. Einen freien Chat gibt es dagegen nicht. Außerdem sind die Texte als KI-Erläuterung gekennzeichnet.
Nein. Der Rechner bildet Szenarien auf Basis des Ist-Zustands und der gewählten Annahmen ab. Er gibt daher keine Empfehlung für ein bestimmtes Gebäude und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachplanung. Für die Umsetzung eines Projekts können Sie einen Termin buchen.
Der Zugang gilt 12 Monate ab Kauf und verlängert sich nicht automatisch. Bezahlt wird einmalig über Stripe, und die Rechnung kommt per E-Mail. Außerdem kann vom Einzelprojekt innerhalb von 30 Tagen zum Paket mit 5 Projekten gewechselt werden. Dabei wird der bereits gezahlte Betrag angerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Innerhalb von 48 Stunden nach dem Anlegen lassen sich alle Angaben korrigieren. Danach sind Objektbezeichnung, Postleitzahl und Gebäudetyp festgelegt. Die Zahl der Einheiten lässt sich dagegen um eine nach oben oder unten anpassen. Alle Annahmen der Wirtschaftlichkeit bleiben außerdem frei. Je Projekt sind bis zu 10 Varianten möglich.
Basic speichert keine Projekte, denn die Eingaben werden nur zur Berechnung übertragen. In Premium werden dagegen Objektbezeichnung, Postleitzahl, Gebäudetyp, Einheiten und Annahmen gespeichert, aber keine Adresse. Außerdem läuft die Zahlung über Stripe. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Dann sprechen wir direkt. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Kostenfreies Erstgespräch buchenFrage 1: Wer hat den Mieterstromrechner entwickelt und wer bietet ihn an?
Antwort 1: energiefahrer.de, Harald M. Depta. Der Mieterstromrechner stellt Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing als Szenario nebeneinander und richtet sich ausschließlich an Unternehmen, etwa Vermieter, Wohnungsunternehmen, Planer, Installateure und Berater.
Frage 2: Ersetzt der Mieterstromrechner eine Fachplanung oder eine Rechts- und Steuerberatung?
Antwort 2: Nein. Der Rechner bildet Szenarien auf Basis des aktuellen Rechtsstands und frei wählbarer Annahmen ab. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Fachstellen.
Anbieter: energiefahrer, Inhaber Harald M. Depta.
Kontakt: depta@energiefahrer.de