EU-Batterieverordnung: Deutschland setzt neue Regeln um

EU-Batterieverordnung: Deutschland setzt neue Regeln um

Deutschland steht vor einer umfassenden Umsetzung der EU-Batterieverordnung in nationales Recht. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt erstmals den gesamten Batteriezyklus – von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Ziel ist es, die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und höhere Recyclingquoten fest in die deutsche Gesetzgebung zu integrieren, um eine nachhaltige Nutzung wertvoller Ressourcen sicherzustellen. Mit dem Batteriepass sollen zudem alle relevanten Informationen zu Materialien und Recyclinganteilen digital erfasst werden, um Transparenz und Umweltbewusstsein im Batterie-Markt zu stärken.

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von Harald M. Depta

Der Autor | Schreiberling | Experte. Seit über 10 Jahren in dem Bereich tätig. Ich bin Fachdozent und Referent, Projektplaner für E-Mobilität & PV, Kenner der Branche.

Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung

Die Bundesregierung hat kürzlich einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des nationalen Batterierechts verabschiedet, um den Vorgaben der neuen EU-Batterieverordnung gerecht zu werden. Dieser Entwurf, bekannt als neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), wurde vom Bundeskabinett beschlossen und zielt darauf ab, die EU-Richtlinien in deutsches Recht zu überführen. Das BattDG ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und schafft klare Zuständigkeiten und Regelungen, die alle Phasen des Batteriezyklus umfassen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.


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Mit dem neuen Gesetz sollen vor allem die Umweltziele der EU-Batterieverordnung gefördert werden, darunter die getrennte Sammlung und hochwertige Verwertung von Altbatterien. Gleichzeitig werden die Produktverantwortlichkeiten der Hersteller in Deutschland erweitert, wodurch diese stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Produkte umweltgerecht zu entsorgen und zu recyceln.

Hintergrund und Zweck des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG)

Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) tritt an die Stelle des bisherigen deutschen Batteriegesetzes (BattG). Es regelt nun die Zuständigkeiten und Befugnisse in Deutschland, die mit der Einführung der EU-Batterieverordnung erforderlich wurden. Dabei werden bewährte Strukturen des alten Gesetzes, wie zum Beispiel die Entsorgung von Geräte-Altbatterien, beibehalten und verbessert.


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Ein zentraler Punkt des BattDG ist die Integration von Abfallwirtschafts- und Umweltzielen, um sicherzustellen, dass gebrauchte Batterien nicht einfach entsorgt, sondern einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Insbesondere im Hinblick auf die sogenannten „Leichten Verkehrsmittel“ wie E-Bikes und E-Tretroller sieht das Gesetz künftig vor, dass kommunale Wertstoffhöfe zur Rücknahme dieser Altbatterien verpflichtet sind. Diese Erweiterung spiegelt die wachsende Bedeutung elektrischer Mobilität und die Notwendigkeit einer umfassenden Infrastruktur für das Recycling wider.

Erweiterte Anforderungen für Batterien in der Elektromobilität und im Schwerlastverkehr

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur kleinere Batterien aus Geräten oder Leichtfahrzeugen wie E-Bikes und E-Scooter, sondern auch größere Batterien aus Elektroautos, Lkw und Bussen. Besonders wichtig ist dabei der Lebenszyklusansatz der EU-Batterieverordnung: Erstmals werden Batterien ganzheitlich betrachtet – von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Abfallphase. Diese Betrachtung schließt spezifische Anforderungen an die Konformität der Batterien und die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette ein.


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Im Rahmen des BattDG werden Vorgaben zur Begrenzung gefährlicher Stoffe, zur Produktgestaltung, zur Kennzeichnung und Konformität sowie zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Damit wird eine umweltbewusste Gestaltung des gesamten Batteriezyklus angestrebt, wodurch die Belastung für Mensch und Umwelt minimiert und wertvolle Rohstoffe gesichert werden sollen. Die deutsche Umsetzung ist dabei ein entscheidender Schritt, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden und nationale Akteure in der Batterieproduktion und -entsorgung zur Verantwortung zu ziehen.

Ein Schritt zur Kreislaufwirtschaft: Nutzung von Recyclingmaterialien in neuen Batterien

Die EU-Batterieverordnung gilt als Meilenstein in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Ein zentrales Ziel ist es, den Einsatz von recycelten Materialien in neuen Batterien zu fördern, um die Abhängigkeit von frisch abgebauten Rohstoffen zu verringern. Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke hebt hervor, dass dieses Gesetz Voraussetzungen schafft, um künftig Altbatterien als wertvolle Ressourcen für die Herstellung neuer Batterien zu nutzen. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Rohstoffversorgung langfristig zu sichern und die Umweltbelastungen, die durch den Abbau neuer Rohstoffe entstehen, zu reduzieren.


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Mit dem neuen Gesetz soll auch eine umfassende Sammlung und Verwertung von Altbatterien etabliert werden. Dies stellt sicher, dass Batterien, die in den Abfallzyklus gelangen, effektiv wiederverwertet werden können und ihre Rohstoffe – insbesondere seltene Metalle wie Lithium, Kobalt und Nickel – in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Auf diese Weise leistet das BattDG einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcenschonenden Batterieproduktion.

Einführung eines Batteriepasses und neuer Kennzeichnungsvorschriften

Eine wichtige Neuerung der EU-Batterieverordnung, die im deutschen BattDG umgesetzt wird, ist die Einführung eines digitalen Batteriepasses. Dieser soll Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus einer Batterie schaffen und umfassende Informationen über verwendete Materialien, Herstellungsprozesse und den Rezyklatanteil bieten. Ab 2026 werden alle neuen Batterien eine verpflichtende Kennzeichnung erhalten, um ihre Komponenten und den Anteil recycelter Materialien nachzuweisen, gefolgt von einem QR-Code, der ab 2027 ebenfalls verpflichtend wird.

EU Batterieverordnung

Durch die Kennzeichnung und den Batteriepass soll es Verbrauchern und Unternehmen leichter fallen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, während gleichzeitig die Nachverfolgbarkeit von Batterien für Entsorgungs- und Recyclingprozesse erleichtert wird. Dieser Ansatz unterstützt nicht nur die Kreislaufwirtschaft, sondern fördert auch die Nachhaltigkeit in der Batterieproduktion, indem er die Transparenz und Verantwortlichkeit der Hersteller stärkt.

Vorgaben für Recyclingquoten und Mindestanteile recycelter Materialien

Ein zentrales Element der neuen EU-Batterieverordnung ist die Einführung spezifischer Recyclingquoten für Materialien aus Altbatterien. Ziel dieser Vorgaben ist es, eine signifikante Menge wertvoller Rohstoffe in den Kreislauf zurückzuführen. Ab dem Jahr 2027 gelten Mindestquoten, die schrittweise weiter angehoben werden: So müssen bis 2027 mindestens 50 Prozent des Lithiums und 90 Prozent von Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel aus Altbatterien recycelt werden. Bis 2031 steigen diese Quoten auf 80 Prozent für Lithium und 95 Prozent für die weiteren Metalle.


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Zusätzlich legt die Verordnung verbindliche Anteile fest, die bei der Produktion neuer Batterien aus recycelten Materialien stammen müssen. Diese Mindestvorgaben sollen acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verbindlich werden und betragen voraussichtlich 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, sowie jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel. Im Jahr 2036 sollen diese Quoten weiter steigen, um die Nutzung recycelter Rohstoffe im Batteriezyklus zu maximieren und eine nachhaltige Produktion zu fördern.

Diskussion und Kontroversen: Kritikpunkte an der EU-Batterieverordnung

Trotz der ökologischen Zielsetzungen stößt die EU-Batterieverordnung auf Kritik. Ein kontrovers diskutierter Punkt ist die geplante Anpassung der Berechnungsmethode für den CO₂-Fußabdruck von Traktionsbatterien ab 2027. Laut diesem Vorschlag soll für die Berechnung nicht der tatsächlich eingesetzte Strom, sondern der nationale Strommix des jeweiligen Produktionsstandortes herangezogen werden. Für die deutsche Batterieproduktion könnte dies nachteilig sein: Selbst wenn Hersteller in Deutschland grünen Strom nutzen, müssten sie den CO₂-Wert des deutschen Strommixes zugrunde legen. Länder wie Frankreich, die stark auf Atomstrom setzen, hätten dadurch einen Vorteil, da ihr Strommix im Vergleich zu Deutschland, das noch Kohle und Gas nutzt, klimafreundlicher ist.


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Diese Regelung steht in der Kritik, da sie die Bemühungen deutscher Unternehmen, nachhaltiger zu produzieren, benachteiligen könnte. Die Diskussion über diese Änderung zeigt, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben für den Energiemarkt und die Industrie weitreichende Auswirkungen hat und eine Herausforderung darstellt, um faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu schaffen.

Der weitere Gesetzgebungsprozess und das Inkrafttreten des neuen BattDG

Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett wird sich im nächsten Schritt der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf für das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) befassen. Im Anschluss daran ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich, bevor das Gesetz final beschlossen werden kann. Nach der Zustimmung des Bundestags wird das BattDG erneut dem Bundesrat vorgelegt, wodurch sichergestellt wird, dass sowohl die Interessen der Länder als auch die bundespolitischen Anforderungen berücksichtigt werden.


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Geplant ist, dass das neue Gesetz am 18. August 2025 in Kraft tritt. Dieses Datum markiert einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Gestaltung des Batteriezyklus in Deutschland und zeigt das Engagement des Landes, die europäischen Vorgaben zügig und umfassend in nationales Recht zu überführen. Mit dieser rechtlichen Grundlage wird Deutschland in der Lage sein, die EU-weiten Standards zur Batterieproduktion, Nutzung und Entsorgung optimal umzusetzen und die Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich zu stärken.

Quelle: BMUV

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