Steuerlich clever Mobilitätsbudget als modernes Mitarbeiter-Benefit

Steuerlich clever: Mobilitätsbudget als modernes Mitarbeiter-Benefit

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von Harald M. Depta

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Das Mobilitätsbudget bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine flexible Alternative zum Dienstwagen und eröffnet steuerliche Vorteile. Mit einem jährlichen Budget können Mitarbeitende öffentliche Verkehrsmittel nutzen, das Deutschlandticket in Anspruch nehmen oder, bei Bedarf, das eigene Fahrzeug einsetzen – oft sogar steuerfrei. Neben klassischen Fahrtkostenzuschüssen kann das Mobilitätsbudget auch als Sachbezug für Carsharing, Fahrräder und E-Scooter eingesetzt werden. Die verschiedenen steuerlichen Regelungen, darunter die pauschale Versteuerung und der Wegfall der Entfernungspauschale, machen das Mobilitätsbudget besonders attraktiv und nachhaltig für moderne Arbeitswege.
Was ist ein Mobilitätsbudget und wie funktioniert es?

Ein Mobilitätsbudget ist eine finanzielle Leistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden als Alternative zu klassischen Firmenwagen anbieten. Dabei stellt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein festes Budget zur Verfügung, das flexibel für verschiedene Mobilitätsarten verwendet werden kann. Das Mobilitätsbudget deckt in der Regel die Fahrtkosten für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ab, es kann aber oft auch für private Zwecke genutzt werden. Diese innovative Lösung fördert die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ermöglicht es Mitarbeitenden, ihre Mobilität nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten.

Warum ein Mobilitätsbudget statt eines Firmenwagens?

Der Firmenwagen gilt traditionell als beliebtes Mitarbeitervorteil, ist jedoch nicht für alle Beschäftigten sinnvoll. In vielen Fällen ist er mit hohen Kosten für Anschaffung, Wartung und Verwaltung verbunden. Ein Mobilitätsbudget bietet eine kostengünstigere und oft ökologischere Alternative, da es den Mitarbeitenden die Wahl lässt, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen.


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Ob für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder, Carsharing oder E-Scooter – das Mobilitätsbudget ermöglicht eine flexible Nutzung und fördert umweltfreundliche Fortbewegungsmittel.

Steuerliche Regelungen und das Mobilitätsbudget: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Für die steuerliche Behandlung eines Mobilitätsbudgets gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen, da die steuerliche Förderung in Deutschland noch in der Entwicklung ist. Ursprünglich war im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 2.400 Euro jährlich als Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren können. Dieser Betrag sollte pauschal mit 25 Prozent versteuert werden und so steuerlich begünstigt an die Mitarbeitenden weitergegeben werden können.

Warum die Steuerregelung im Bundestag abgelehnt wurde

Trotz der möglichen Vorteile, die eine steuerliche Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geboten hätte, wurde diese geplante Regelung vom Finanzausschuss des Bundestages letztlich nicht angenommen. Zu den wesentlichen Gründen für die Ablehnung zählten:

Finanzielle Einbußen für den Staat: Eine steuerliche Förderung für Mobilitätsbudgets hätte die staatlichen Steuereinnahmen geschmälert, was in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage nicht unterstützt wurde.
Kompensation durch andere steuerliche Anreize: Es wird geprüft, ob die steuerlichen Vorteile bestehender Regelungen für die Nutzung von Verkehrsmitteln, wie die Entfernungspauschale und die Steuerfreiheit für das Deutschlandticket, ausreichend sind.

Diese Entscheidung bedeutet, dass das Mobilitätsbudget aktuell nicht durch spezielle Steuererleichterungen gefördert wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Implementierung eines Mobilitätsbudgets an den bestehenden steuerlichen Richtlinien orientieren.

Mobilitätsbudget und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Steuerfreie Optionen für Arbeitnehmer

Trotz des fehlenden speziellen Steuervorteils können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden dennoch Mobilitätsbudgets zur Verfügung stellen, die für öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden.


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Unter bestimmten Bedingungen ist dies sogar steuerfrei möglich. Das Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 15 EStG) erlaubt es, die Kosten für Fahrkarten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu übernehmen, ohne dass dafür Lohnsteuer anfällt.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit die Übernahme der Ticketkosten durch den Arbeitgeber steuerfrei bleibt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Zusätzliche Leistung: Die finanzielle Unterstützung muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen und darf nicht durch Gehaltsumwandlung finanziert werden.
Verwendung im öffentlichen Verkehr: Die Steuerfreiheit bezieht sich ausschließlich auf Fahrten im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Dies umfasst Züge, Busse und Straßenbahnen.

Diese Regelung bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern finanzielle Vorteile und fördert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, was zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen beiträgt.

Steuerfreies Deutschlandticket als Teil des Mobilitätsbudgets

Eine besonders interessante Option im Rahmen eines Mobilitätsbudgets stellt das Deutschlandticket dar. Arbeitgeber können dieses Ticket für ihre Mitarbeitenden finanzieren oder die Kosten rückerstatten. Das Deutschlandticket, das derzeit für 49 Euro pro Monat erhältlich ist, erlaubt deutschlandweite Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.


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Durch die Regelung des § 3 Nr. 15 EStG ist die Übernahme der Ticketkosten durch den Arbeitgeber steuerfrei, solange das Ticket zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird.

Vorteile des Deutschlandtickets als Mobilitätslösung

Die Nutzung des Deutschlandtickets bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile:

Kostenersparnis und Bequemlichkeit: Das Deutschlandticket ist eine kostengünstige und bequeme Lösung für regelmäßige Pendler und entlastet diese von individuellen Fahrtkosten.
Nachhaltige Mobilität fördern: Mit dem Ticket wird der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver und fördert so umweltfreundliches Pendeln.
Einfache steuerliche Abwicklung: Arbeitgeber müssen keine Lohnsteuer abführen, wenn das Deutschlandticket den Mitarbeitenden zusätzlich zum Lohn zur Verfügung gestellt wird.

Mit dem Deutschlandticket lässt sich ein Mobilitätsbudget effektiv gestalten, um Mitarbeitenden eine moderne und flexible Mobilitätslösung anzubieten.

Kürzung der Entfernungspauschale: Auswirkungen eines steuerfreien Mobilitätsbudgets

Die Steuerfreiheit eines Mobilitätsbudgets hat jedoch auch eine Schattenseite. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für Fahrten im öffentlichen Verkehr übernimmt und steuerfrei zur Verfügung stellt, hat dies Einfluss auf die Entfernungspauschale, die der Mitarbeitende in der Steuererklärung geltend machen kann.


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Das Finanzamt kürzt in solchen Fällen die Entfernungspauschale entsprechend der steuerfreien Leistungen, die über das Mobilitätsbudget abgedeckt wurden.

Wie wirkt sich die Kürzung der Entfernungspauschale aus?

Diese Kürzung bedeutet, dass Mitarbeitende mit einem steuerfreien Mobilitätsbudget im öffentlichen Nah- und Fernverkehr weniger Werbungskosten für den Arbeitsweg ansetzen können. Folgende Punkte sind dabei relevant:

Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung: Der Arbeitgeber muss den steuerfreien Betrag des Mobilitätsbudgets in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, die am Jahresende erstellt und an das Finanzamt übermittelt wird.
Reduzierte Werbungskosten: Die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge werden bei der Ermittlung der Werbungskosten für die Entfernungspauschale abgezogen, was die steuerliche Entlastung des Arbeitnehmers verringern kann.

Für Mitarbeitende kann dies zu einer geringeren Steuererstattung führen, die jedoch durch die finanziellen Vorteile eines steuerfreien Mobilitätsbudgets oft ausgeglichen wird.

Mobilitätsbudget als Sachbezug: Flexibilität für verschiedene Verkehrsmittel

Neben der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Mobilitätsbudget auch in Form eines Sachbezugs gewährt werden, um Mitarbeitenden mehr Freiheit bei der Wahl ihres Verkehrsmittels zu geben. Ein Sachbezug von bis zu 50 Euro monatlich kann steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, solange er nicht in den Arbeitslohn eingerechnet wird.


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Diese Option ermöglicht die Nutzung diverser Mobilitätsangebote, wie etwa Carsharing, Fahrradverleih oder E-Scooter-Dienste.

Einsatzmöglichkeiten des Sachbezugs im Mobilitätsbudget

Ein steuerfreier Sachbezug bietet eine attraktive Möglichkeit, um Mitarbeitenden ein flexibles Mobilitätsbudget bereitzustellen, das vielseitig einsetzbar ist:

Carsharing und Mietfahrzeuge: Mitarbeitende können den Sachbezug nutzen, um Carsharing-Angebote oder Mietfahrzeuge für den Arbeitsweg oder private Fahrten zu verwenden.
Fahrräder und E-Scooter: Die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Fahrräder und E-Scooter kann so ebenfalls unterstützt werden.
Kooperation mit Mobilitätsdienstleistern: Viele Unternehmen arbeiten mit spezialisierten Anbietern zusammen, die Bezahlkarten oder Apps bereitstellen, über die der monatliche Sachbezug flexibel eingesetzt werden kann.

Diese Variante des Mobilitätsbudgets ist besonders geeignet für Mitarbeitende in urbanen Gebieten, die auf ein eigenes Fahrzeug verzichten möchten und flexible Mobilitätslösungen bevorzugen.

Mobilitätsbudget für private Pkw-Nutzung: Steuerliche Vorteile durch Fahrtkostenzuschüsse

Arbeitgeber haben ebenfalls die Möglichkeit, das Mobilitätsbudget zur Unterstützung der Fahrtkosten von Mitarbeitenden zu nutzen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit pendeln. Übernimmt der Arbeitgeber dabei die Kosten für den Arbeitsweg, die der Mitarbeitende normalerweise im Rahmen der Entfernungspauschale absetzen würde,


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kann der Zuschuss pauschal mit einem Steuersatz von 15 Prozent versteuert werden. Diese pauschale Besteuerung hat den Vorteil, dass der Zuschuss netto beim Arbeitnehmer ankommt, ohne dass er dafür zusätzliche Steuerlast tragen muss.

Vorteile des Fahrtkostenzuschusses für Pkw-Pendler

Die Unterstützung der privaten Pkw-Nutzung über das Mobilitätsbudget bringt sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende Vorteile:

Direkte Kostenübernahme: Der Fahrtkostenzuschuss entlastet Mitarbeitende direkt bei den Kosten für Kraftstoff oder Wartung ihres Fahrzeugs.
Attraktive Steuerregelung: Durch die pauschale Versteuerung ist der Zuschuss steuerlich begünstigt und für Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.
Unabhängigkeit bei der Verkehrsmittelwahl: Mitarbeitende haben die Freiheit, den eigenen Pkw für den Arbeitsweg zu nutzen und erhalten trotzdem eine finanzielle Unterstützung.

Diese Form des Mobilitätsbudgets eignet sich besonders für ländliche Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr eingeschränkt ist und das eigene Fahrzeug oft die einzige praktikable Mobilitätslösung darstellt.

Mobilitätsbudget und Rechtssicherheit: Steuerberatung und Anrufungsauskunft nutzen

Da die steuerlichen Regelungen für Mobilitätsbudgets noch relativ neu und komplex sind, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.


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Bei erstmaliger Einführung eines Mobilitätsbudgets kann der Steuerberater sicherstellen, dass alle steuerrechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden und potenzielle Risiken bei zukünftigen Lohnsteuerprüfungen minimiert werden. Gern berate auch Sie in jedem individuellen Einzelfall. energiefahrer.de

Anrufungsauskunft beim Finanzamt als zusätzliche Absicherung

Zusätzlich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Anrufungsauskunft beim Finanzamt nach § 42e EStG zu beantragen. Dieser kostenfreie Service ermöglicht eine verbindliche Prüfung und Auskunft durch das Finanzamt, ob die steuerliche Handhabung des Mobilitätsbudgets korrekt ist. Durch die Anrufungsauskunft erhalten Unternehmen Rechtssicherheit und vermeiden eventuelle Nachzahlungen oder Bußgelder bei zukünftigen Prüfungen.


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