Bidirektionales Laden Marktreife: Fünf offene Punkte
Bidirektionales Laden Marktreife ist trotz neuer Normen noch nicht erreicht. Nicht ein Übersetzungsfehler in der AFIR-Verordnung bremst AC-V2G, sondern fünf unabhängige Voraussetzungen. Erst Anfang 2027 wird das technische Normenset mit ISO 15118-20 Amendment 1, IEC 61851-1 und ISO 5474-2/Amendment 1 vollständig sein. Vollständige Normen bedeuten noch keine flächendeckende praktische Umsetzung bei den Netzbetreibern und keine automatische Interoperabilität zwischen Herstellern. Für Fuhrparkverantwortliche liegt der kurzfristig robustere wirtschaftliche Hebel in Lastspitzenreduktion und Eigenverbrauchsoptimierung über Energiemanagement, nicht im V2G-Erlös. Wer heute Ladeinfrastruktur beschafft, sollte sie V2G-fähig planen und vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung zur Amendment-1-Unterstützung verlangen.











