Zum 1. Mai 2026 verzeichnet die Bundesnetzagentur 203.951 öffentliche Ladepunkte in Deutschland – 17 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die kumulierte Anschlussleistung stieg noch stärker: von 6,8 auf 8,75 Gigawatt, ein Plus von 28 Prozent. Ladepunkte mit mindestens 300 kW wuchsen um 40 Prozent auf 18.209 Einheiten. Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark ändert dieses Wachstum jedoch wenig. Betriebliche Ladeinfrastruktur ersetzt das öffentliche Netz nicht – sie ergänzt es. Seit Januar 2025 verpflichtet das GEIG Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen zur Nachrüstung. Die GEIG-Novelle 2026 verschärft die Anforderungen weiter. Eigener Solarstrom senkt Ladekosten auf 6 bis 12 Cent pro Kilowattstunde, öffentliches Ad-hoc-Laden kostet über 0,80 Euro. Lastmanagement und PV-Integration sind dabei keine Extras, sondern die wirtschaftliche Grundlage jedes betrieblichen Ladekonzepts.
Zum 1. Mai 2026 verzeichnet das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur 203.951 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland. Das sind fast 30.000 mehr als ein Jahr zuvor. Wer daraus ableitet, das öffentliche Netz ersetze die gewerbliche Ladeinfrastruktur, denkt aus der falschen Perspektive. Öffentliche Ladepunkte bedienen Passanten, Pendler und Reisende. Sie liefern keine planbare Verfügbarkeit, kein betriebliches Lastmanagement und keine belastbare Kostenkontrolle. Deshalb bleibt für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark oder Mitarbeitern mit Elektrodienstwagen der eigene Betriebsstandort der entscheidende Ladepunkt.
203.951 Ladepunkte – Wachstum, das Betriebe nicht entlastet
Die aktuellen Bundesnetzagentur-Daten zeigen ein klares Bild. Zwischen Mai 2025 und Mai 2026 stieg die Zahl öffentlicher Ladepunkte um 17 Prozent. Noch deutlicher wuchs die kumulierte Anschlussleistung: von 6,8 auf 8,75 Gigawatt, ein Plus von 28 Prozent. Das belegt, dass nicht nur mehr Ladepunkte entstehen, sondern leistungsstärkere. Ladepunkte mit mindestens 300 kW wuchsen um 40 Prozent auf 18.209 Einheiten. Schnelllader mit 150 bis 299 kW liegen mit 20.195 Einheiten noch knapp vorn.
Diese Verschiebung folgt einer Marktlogik. An Hochleistungsladern lässt sich mehr Strom pro Zeiteinheit verkaufen. Außerdem steigt die Zahl der Elektrofahrzeuge, die 300 kW tatsächlich abrufen können. Deshalb lohnt sich für Betreiber öffentlicher Infrastruktur der Sprung zu High-Power-Charging zunehmend. Für Unternehmen gilt jedoch eine andere Rechnung. Ein Mitarbeiter, der sein Fahrzeug acht Stunden am Betriebsparkplatz abstellt, braucht keine 300 kW. Er braucht einen verlässlichen, günstigen und abrechenbaren Ladepunkt. Deshalb ist die öffentliche Marktentwicklung für betriebliche Ladekonzepte nur begrenzt relevant.
AC oder DC: Was ein Betriebsstandort wirklich braucht
Die Unterscheidung zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC) ist für Betriebe wichtiger als zunächst gedacht. AC-Ladepunkte nutzen das Niederspannungsnetz. Sie sind günstiger im Aufbau und ausreichend für Standzeiten von vier Stunden oder mehr. Für Mitarbeiterfahrzeuge, die tagsüber am Standort stehen, ist AC deshalb die wirtschaftlichere Wahl. Für Fahrzeuge mit hohem Durchsatz kommen DC-Ladepunkte ab 50 kW in Frage. Dazu zählen Lieferfahrzeuge, Servicefahrzeuge oder Poolfahrzeuge mit mehreren Einsätzen täglich.
Allerdings erfordern diese in der Regel einen Mittelspannungsanschluss. Dieser ist erheblich aufwändiger und teurer als das Niederspannungsnetz. DC-Laden am Betriebsstandort lohnt sich deshalb nur, wenn der Durchsatzbedarf es klar rechtfertigt. Im öffentlichen Netz stieg die Zahl der AC-Ladepunkte binnen eines Jahres von 134.200 auf 151.452. Im öffentlichen Raum ist AC jedoch meist auf kurze Parkvorgänge ausgelegt. Am Betriebsstandort hingegen ist die Standzeit bekannt und planbar. Deshalb lässt sich AC dort effizienter einsetzen als im öffentlichen Bereich.
GEIG | EPBD 2026: Gewerbliche Ladeinfrastruktur wird zur Pflicht
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist für viele Unternehmen bereits verbindlich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. Diese Nachrüstpflicht gilt unabhängig von Renovierungsvorhaben. Schätzungen zufolge fallen rund 130.000 Gebäude in Deutschland unter diese Regelung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 Euro. Die GEIG-Novelle 2026 – nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 – verschärft die Anforderungen weiter.
Neu errichtete Gewerbegebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen mindestens eine Ladestation je fünf Parkplätze installieren. Zudem müssen Eigentümer für die Hälfte aller Stellplätze Leerrohre für spätere Nachrüstungen vorbereiten. Im Bestand gilt: Gebäude mit mehr als 20 Parkplätzen müssen bis zum 1. Januar 2027 entweder eine Ladesäule je zehn Stellplätze errichten oder mindestens die Hälfte der Stellplätze mit Kabelwegen ausstatten. Ladeinfrastruktur ist damit kein Wahlthema mehr. Sie wird zur regulierten Grundausstattung – vergleichbar mit Brandschutz oder Barrierefreiheit.
Warum Standortladen günstiger ist als öffentliches Laden
Wer seine Elektroflotte überwiegend an öffentlichen Ladepunkten lädt, zahlt strukturell zu viel. Öffentliches Ad-hoc-Laden kostet vielerorts mehr als 0,80 Euro je Kilowattstunde. Hinzu kommen Roaming-Aufschläge und Blockiergebühren. Betrieblicher Netzstrom kostet Gewerbekunden dagegen 27 bis 35 Cent pro Kilowattstunde. Selbst erzeugter PV-Strom liegt bei 6 bis 12 Cent. Für Unternehmen, die PV-Überschussstrom direkt in die Ladeinfrastruktur leiten, entsteht ein erheblicher Kostenvorteil. Mit intelligentem Energiemanagementsystem lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent steigern.
Gleichzeitig vermeidet Lastmanagement teure Leistungsspitzen. Bei Unternehmen mit Leistungspreiskomponente im Stromtarif sinkt die Jahresrechnung so um 10 bis 20 Prozent. Außerdem zählt die steuerliche Dimension. Vollelektrische Dienstwagen werden mit 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich versteuert – Verbrenner mit einem Prozent. Bei einem Listenpreis von 60.000 Euro bedeutet das 150 Euro monatlichen geldwerten Vorteil statt 600 Euro. Betriebliches Laden ist damit nicht nur Infrastruktur, sondern auch ein Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung.
Gewerbliche Ladeinfrastruktur planen: Skalierung, Lastmanagement und PV
Der häufigste Fehler beim Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur ist Punktplanung. Es werden genau so viele Ladepunkte installiert, wie heute gebraucht werden. In drei Jahren ist die Kapazität ausgereizt. Ein nachträglicher Netzausbau kostet dann das Drei- bis Fünffache der Erstinstallation. Skalierbare Planung beginnt mit der Netzanschlusssituation und dem Fünf-Jahres-Bedarf. Man dimensioniert Kabeltrassen und Zählerschränke von Anfang an für das absehbare Volumen.
Leerrohre kosten bei der Erstinstallation einen Bruchteil des späteren Nachrüstaufwands. Zudem ist Lastmanagement ab drei bis vier gleichzeitig ladenden Fahrzeugen keine Option, sondern Voraussetzung. Ohne intelligente Laststeuerung braucht man für zehn Ladepunkte à 11 kW eine Anschlussreserveleistung von 110 kW. Mit Lastmanagement reichen oft 40 bis 50 kW aus.
PV-Anlage als Baustein des Ladekonzepts
Fahrzeuge, die tagsüber auf dem Betriebsgelände stehen, sind ideale PV-Abnehmer. Erzeugung und Ladebedarf fallen zeitlich zusammen. Ohne Energiemanagementsystem fließt Solarstrom ins Netz für 8 bis 10 Cent je Kilowattstunde – während man gleichzeitig Netzstrom für 27 bis 35 Cent einkauft. Mit intelligentem Energiemanagementsystem dagegen steigt der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent. Zudem lässt sich die Ladekapazität als virtueller Puffer nutzen, um Lastspitzen des Gesamtbetriebs zu senken.
Praxisbeispiel: Münster
Ein Gewerbeunternehmen in Münster wollte Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter und Dienstfahrzeuge aufbauen. Der vorhandene Netzanschluss reichte nicht. Die Lösung war kein teurer Netzausbau. Stattdessen entstand eine Systemintegration aus PV-Anlage, intelligentem Lastmanagement und Ladeinfrastruktur. Heute laden dort täglich mehr als 30 Elektrofahrer – ohne Netzausbau.
Das zeigt den richtigen Ansatz: kein Einzelprodukt, sondern ein integriertes Gesamtkonzept mit Blick auf Netzanschluss, Laststruktur, Solarertrag und Mitarbeiternutzung. Wer betriebliche Ladeinfrastruktur plant, ohne diese vier Ebenen gemeinsam zu denken, baut heute eine Lösung für gestern. Unternehmen mit mehr als 20 Stellplätzen unterliegen heute einer gesetzlichen Nachrüstpflicht. Wer darüber hinaus Fuhrpark elektrifizieren oder Mitarbeitern Lademöglichkeiten bieten will, braucht ein strukturiertes Konzept. Öffentliche Ladepunkte ersetzen betriebliches Laden nicht. Sie ergänzen es bestenfalls auf der Langstrecke.
Ladekonzepte für Gewerbe, Flotte und Fuhrpark sowie die Integration mit PV-Anlage und Lastmanagement sind Beratungsfelder auf energiefahrer.de. Der Antriebskostenvergleich zeigt konkret, ab wann ein Elektrofahrzeug mit betrieblichem Solarstrom günstiger fährt als ein Verbrenner. Auf der Seite Gewerbliche Ladeinfrastruktur findet sich der Einstieg in die Konzeptentwicklung. Der DEKRA-Kurs Fuhrparkmanager vermittelt das Handwerkszeug für Fuhrparkleiter, die Ladeinfrastruktur selbst kompetent steuern und bewerten wollen.
Quellen: Bundesnetzagentur, Ladesäulenregister Stand 1. Mai 2026 · Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) · EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 · Praxisprojekt energiefahrer.de
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