Gewerbesteuer Photovoltaik: Steuerfallen vermeiden
Gewerbesteuer Photovoltaik: Steuerfallen vermeiden

Gewerbesteuer Photovoltaik: Steuerfallen vermeiden

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von Harald M. Depta

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Photovoltaikanlagen gelten als sichere und nachhaltige Investition, doch steuerlich bringen sie oft unerwartete Herausforderungen mit sich. Besonders die Gewerbesteuer entwickelt sich für Betreiber zunehmend zur versteckten Kostenfalle. Schon minimale Netzeinspeisungen können eine Gewerbesteuerpflicht auslösen und haben teils weitreichende Folgen für die gesamte Wirtschaftlichkeit. Neben Anlagengröße und Rechtsform spielt auch die genaue Gewinnsituation eine entscheidende Rolle. Komplexe Fragen wie die Gefahr der gewerblichen Infizierung für Vermieter, Altanlagen-Regelungen oder Förderkombinationen rücken in den Fokus einer durchdachten Planung. Welche Faktoren entscheiden über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit lesen Sie, wie kluge Strukturierung, Steueroptimierung und Vorab-Beratung die Grundlage für eine erfolgreiche PV-Strategie legen.
Gewerbesteuer bei Photovoltaikanlagen: Versteckte Kostenfallen vermeiden

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Seit 2022 wurden Betreiber kleinerer Anlagen durch neue Steuerbefreiungen entlastet, doch die Realität zeigt: Auch heute lauern zahlreiche Gewerbesteuerfallen, die Laien wie Fachberater überraschen können. Besonders riskant ist der Irrtum, man könne durch konsequenten Eigenverbrauch die Gewerbesteuer umgehen.


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Tatsächlich genügt bereits die minimale Netzeinspeisung, damit eine vermeintlich private Solaranlage steuerlich als Gewerbebetrieb gilt. Für Photovoltaik-Planer und Betreiber ist es daher entscheidend, die aktuellen Regelungen im Detail zu kennen – und die typischen Kostenfallen rechtzeitig zu entschärfen.

Eigenverbrauch und die unterschätzte Einspeisung

Viele Betreiber verlassen sich auf die Annahme, dass ihre PV-Anlage vollständig auf Eigenverbrauch ausgelegt ist. Doch moderne Smart-Meter-Technik dokumentiert jede noch so geringe Rückspeisung ins Netz – sei es durch Batterieentladung, Überschüsse an sonnigen Tagen oder die Funktion einer Notstromlösung. Schon eine einzige eingespeiste Kilowattstunde kann ausreichen, um eine Gewerbesteuerpflicht auszulösen.


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Damit können selbst Anlagen, die auf den ersten Blick als typische Eigenverbrauchsanlagen gelten, steuerlich plötzlich zum Gewerbebetrieb werden. Wer dies übersieht, riskiert unerwartete Nachzahlungen.

Rechtliche Schwellenwerte und aktuelle Regelungen

Der Gesetzgeber hat zuletzt klare Grenzen definiert. PV-Anlagen auf Wohngebäuden mit bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung sind seit Januar 2023 gewerbesteuerfrei. Für Freiflächenanlagen gilt diese Befreiung jedoch nicht. Entscheidend ist außerdem die 100-kWp-Grenze: Sobald die Gesamtleistung aller Anlagen eines Betreibers diesen Wert überschreitet, gehen sämtliche Steuervergünstigungen verloren – auch für kleinere Systeme.


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Darüber hinaus bleibt der jährliche Freibetrag von 24.500 Euro für natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein zentrales Element. Gewinne unterhalb dieser Schwelle lösen keine Gewerbesteuer aus. Kapitalgesellschaften wie GmbHs haben diesen Vorteil hingegen nicht, sie zahlen bereits ab dem ersten Euro Gewinn.

Das Risiko der gewerblichen Infizierung

Für Vermieter stellt die sogenannte „gewerbliche Infizierung“ eine erhebliche Gefahr dar. Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IV R 42/19) gilt: Wenn eine vermögensverwaltende Gesellschaft eine PV-Anlage betreibt, kann das gesamte Immobilienvermögen plötzlich als Betriebsvermögen gewertet werden – selbst wenn die Solaranlage Verluste schreibt.


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Das bedeutet im Ernstfall nicht nur eine Gewerbesteuerpflicht auf sämtliche Mieteinnahmen, sondern auch den Verlust der Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen und die Aufdeckung stiller Reserven. Besonders tückisch sind die Bagatellgrenzen: Überschreiten die PV-Umsätze sowohl drei Prozent des Gesamtumsatzes als auch absolut 24.500 Euro, reicht schon einmaliges Übertreffen dieser Marke für eine dauerhafte Infizierung. Hier entstehen schnell Steuerfallen, die langfristig die gesamte Investitionsstruktur betreffen.

Typische Steuerfallen im PV-Betrieb

Ein häufiger Irrtum betrifft Bestandsanlagen. Steuerbefreiungen gelten ausschließlich für Neuanlagen ab 2022. Wer älteren Bestand betreibt, hat oft weiterhin steuerliche Pflichten. Auch Erweiterungen führen regelmäßig zu komplexen Mischberechnungen: Wird eine bestehende 25-kWp-Anlage um zusätzliche 10 kWp ergänzt, gelten die neuen Steuerbefreiungen nur für die Erweiterung, nicht für den Altbestand.


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Ein weiteres Risiko sind verspätete Anträge auf die Einstufung als Liebhaberei. Erfolgt die Antragstellung zu spät, drohen rückwirkende Versteuerungen. Gerade bei kleinen, defizitären Anlagen können so unerwartete Mehrbelastungen entstehen.

Praxisbeispiel zur Steuerbelastung

Um die Tragweite zu verdeutlichen, ein einfaches Rechenbeispiel:

Ein Gewerbebetrieb betreibt eine PV-Anlage mit 60 kWp Leistung und erwirtschaftet 45.000 Euro Gewinn im Jahr. Unter Berücksichtigung des Freibetrags von 24.500 Euro verbleiben 20.500 Euro gewerbesteuerpflichtig. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz ergibt sich eine Belastung von etwa 100 Euro jährlich. Während dies auf den ersten Blick gering erscheint, summieren sich Zusatzeffekte wie Verlust des Freibetrags durch Kapitalgesellschaften oder Infizierung von Mieteinkünften schnell zu gravierenden Nachteilen.


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Das Beispiel zeigt: Die Gewerbesteuer ist selten eine unmittelbare Kostenlawine, aber ihre indirekten Folgen sind finanziell umso schwerwiegender.

Strategien zur Steueroptimierung

Eine sorgfältige Planung und Gestaltung ist entscheidend, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Ein praktischer Ansatz ist die Gründung einer eigenen GbR, zum Beispiel durch Ehepartner. Dadurch verdoppelt sich der Freibetrag auf 49.000 Euro. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anlagensplittung: Zwei getrennte Dachanlagen mit je 30 kWp bleiben vollständig steuerfrei, während eine einzige 60-kWp-Anlage gewerbesteuerpflichtig wäre.


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Darüber hinaus sollten Betreiber zeitliche Gestaltungsspielräume nutzen. Mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung lassen sich bis zu 55 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuermindernd geltend machen. Diese Hebel erhöhen die Wirtschaftlichkeit deutlich, wenn sie frühzeitig in die Planungsphase einbezogen werden.

Förderungen und Finanzierung im Blick behalten

Neben der Steuerplanung spielt auch die Förderlandschaft eine wesentliche Rolle. Neben der bekannten Einspeisevergütung bieten Bundesländer und Kommunen zusätzliche Programme für Speicherlösungen oder Mieterstrommodelle an. Wer diese Förderungen frühzeitig einplant, verbessert nicht nur seine Amortisationszeit, sondern kann auch die steuerlich relevante Gewinnsituation gezielt steuern. In der Praxis bedeutet das: Schon die richtige Kombination aus KfW-Kredit, Speicherförderung und Abschreibungsvorteil kann den Unterschied zwischen steuerlicher Belastung und optimaler Wirtschaftlichkeit ausmachen.

Zukunftstrends und rechtlicher Ausblick

Der PV-Markt in Deutschland wächst rasant. Laut Bundesnetzagentur wurden allein 2024 über 14 GWp neu installiert – ein Rekordwert. Parallel dazu verschärft sich der steuerliche Rahmen, weil immer mehr Kleinanlagen gewerblich relevant werden. Experten erwarten, dass künftig hybride Regelungen stärker in den Fokus rücken, insbesondere mit Blick auf Mieterstromprojekte, Eigenverbrauchslösungen und gewerbliche Quartiersversorgungen.


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Ein weiterer Trend: Die Diskussion über höhere Bagatellgrenzen, die Kleinbetreiber entlasten sollen. Ob und wann der Gesetzgeber diese tatsächlich anpasst, bleibt jedoch offen. Dennoch ist klar: Steuerliche Beratung wird für Photovoltaikbetreiber zunehmend kein optionales Extra mehr, sondern Bestandteil jedes Investitionsprojekts.

Fazit: Steuerfallen vermeiden – Wirtschaftlichkeit sichern

Photovoltaikanlagen sind eine rentable und nachhaltige Investition, doch die steuerliche Komplexität wird vielfach unterschätzt. Wer nur auf die 30-kWp-Befreiung vertraut oder Eigenverbrauch als sicheren Hafen betrachtet, riskiert unerwartete Steuerforderungen. Besonders für Betreiber größerer oder vermieteter Objekte ist professionelle steuerliche Begleitung unabdingbar.


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Die klare Empfehlung lautet: Planen Sie jede Photovoltaikanlage nicht nur technisch, sondern auch steuerlich sorgfältig. Prüfen Sie alle Rechtsformoptionen, Anlagengrößen und möglichen Fördermittel gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater. Damit sichern Sie sich die maximale Steuerfreiheit und vermeiden kostspielige Überraschungen

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FAQ zu Gewerbesteuer und Photovoltaik – praktische Ergänzungen für Planer und Betreiber

Wie lässt sich die Gefahr der Gewerbesteuerpflicht frühzeitig einschätzen?

Eine erste Orientierung liefert die geplante Anlagengröße in Kilowattpeak (kWp). Während bis 30 kWp auf Wohngebäuden aktuell gewerbesteuerfrei bleiben, steigt ab größeren Anlagen die Komplexität. Schon bei einer Erweiterung von 25 auf 35 kWp ergeben sich Mischkalkulationen, die klar in die steuerliche Planung gehören.

Welche Rolle spielen reale Erträge für die Steuerlast?

Nicht die erzeugte Strommenge ist ausschlaggebend, sondern der daraus resultierende Gewinn nach Abzug der Betriebskosten. Eine 50-kWp-Anlage mit 40.000 Euro Jahresumsatz kann trotz Investitionskosten zu steuerpflichtigen Gewinnen führen, während eine 40-kWp-Anlage mit hohem Eigenverbrauch fast vollständig steuerneutral bleibt.

Warum sind Einzelfälle wie Netzeinspeisung so entscheidend?

Bereits geringe Rückspeisungen, dokumentiert durch smarte Messsysteme, können die Gewerbesteuerpflicht auslösen. Ein Beispiel: Eine Jahresrückspeisung von nur 150 Kilowattstunden aus einer 20-kWp-Anlage reicht aus, damit das Finanzamt von unternehmerischer Tätigkeit ausgeht.

Inwiefern können Eigentümergemeinschaften betroffen sein?

Besonders bei Mehrfamilienhäusern wirken sich Anlagen auf die gesamte Eigentümerstruktur aus. Eine 18-kWp-Balkonanlage in einer WEG kann bei Einspeisung dazu führen, dass sämtliche Miteigentümer steuerlich erfasst werden – unabhängig von individuellem Verbrauch.

Welche Bedeutung hat die Rechtsformwahl praktisch?

Während Einzelunternehmer von 24.500 Euro Freibetrag profitieren, zahlen Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro Gewinn. Eine GmbH mit nur 5.000 Euro PV-Gewinn im Jahr trägt unmittelbar zusätzliche Steuerlast von etwa 14 Prozent – eine Falle, die viele unterschätzen.

Wie lassen sich Altanlagen optimal integrieren?

Wer 2019 eine 28-kWp-Anlage errichtet hat und 2025 auf 35 kWp erweitert, muss wissen: Nur die neuen 7 kWp fallen unter die aktuellen Steuerbefreiungen. Hier lohnt eine abgestimmte Planung, um durch Trennung der Anlagenteile steuerliche Vorteile zu sichern.

Warum ist die sogenannte „Infizierung“ für Vermieter so riskant?

Übersteigt der PV-Umsatz drei Prozent der Gesamteinnahmen und gleichzeitig 24.500 Euro, wird das gesamte Mietergebnis gewerbesteuerpflichtig. Eine Hausgemeinschaft mit 200.000 Euro Mieteinnahmen und zusätzlich 8.000 Euro aus einer PV-Anlage überschreitet damit die Grenze bereits im ersten Jahr.

Welche Rolle spielen Förderungen für die Steuerstrategie?

Förderungen wie KfW-Kredite oder Speicherzuschüsse mindern zwar nicht direkt die Gewerbesteuer, beeinflussen aber Wirtschaftlichkeit und Kalkulation. Eine intelligente Kombination reduziert die steuerpflichtigen Erträge langfristig, was gerade bei Anlagen jenseits der Bagatellgrenzen entscheidend ist.

Was ist ein sinnvoller Schritt-für-Schritt-Plan für Betreiber?

Zuerst sollte die geplante Anlagengröße analysiert und mit zukünftigen Projekten abgeglichen werden. Danach folgt die Klärung der Rechtsform und möglicher Gesellschaftsstrukturen. Drittens empfiehlt sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Förderoptionen. Schließlich ist eine steuerliche Vorabberatung unerlässlich – Fachleute wie wir bei energiefahrer.de bilden PV-Planer in DEKRA-Zertifikatskursen aus und sensibilisieren genau für diese Szenarien. So lassen sich kostspielige Fehler vor Baubeginn vermeiden.

Wann ist eine professionelle Steuerberatung Pflicht?

Spätestens bei Anlagengrößen über 60 kWp, bei erweiterten Betreiberstrukturen (z. B. GbR) oder bei Vermietungsobjekten ist die fachliche Expertise unverzichtbar. Ein Planer kann Szenarien durchspielen, ein Steuerberater muss jedoch die konkrete Umsetzung übernehmen. Erst durch diese Kombination entsteht Sicherheit.

HINWEIS: Dieser Beitrag stellt keine steuerrechtliche Beratung dar, sondern bietet lediglich einen allgemeinen Überblick über relevante Rahmenbedingungen. Für jedes individuelle Projekt ist es unerlässlich, dass ein qualifizierter Steuerberater die konkrete Situation prüft und gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber die steuerlichen Anforderungen im Detail bewertet.

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