EU-Richtlinie: Netzbetreiber zum Verkauf von Ladesäulen verpflichtet

EU-Richtlinie: Netzbetreiber zum Verkauf von Ladesäulen verpflichtet

Die EU-Richtlinie zur Entflechtung zwingt Netzbetreiber, ihre Ladesäulen zu verkaufen. Ziel ist es, die Monopolstellung der großen Energieversorger aufzubrechen und mehr Wettbewerb im Markt für Ladeinfrastruktur zu schaffen. Obwohl der Verkauf der Ladesäulen vorgeschrieben ist, nutzen viele Netzbetreiber Schlupflöcher, indem sie die Ladepunkte innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe veräußern. Diese Praxis wirft Fragen auf, ob die angestrebte Marktöffnung wirklich erreicht wird oder ob die Entflechtung nur formal bleibt. Gleichzeitig stellen sich viele kleinere Netzbetreiber der Herausforderung, ihre Strukturen anzupassen, ohne den Ausbau der Infrastruktur zu behindern.

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von Harald M. Depta

Der Autor | Schreiberling | Experte. Seit über 10 Jahren in dem Bereich tätig. Ich bin Fachdozent und Referent, Projektplaner für E-Mobilität & PV, Kenner der Branche.

Die EU-Richtlinie zur Entflechtung der Ladeinfrastruktur: Wettbewerb stärken und Monopole abbauen

Die EU hat mit einer klaren Richtlinie den Weg für mehr Wettbewerb im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geebnet. Bislang beherrschten große Netzbetreiber den Markt. Sie konnten ihre Monopolstellung durch die direkte Kontrolle über den Betrieb von Ladesäulen festigen. Dies führte dazu, dass der Marktzugang für neue Anbieter und kleinere Unternehmen stark eingeschränkt war.


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Mit der EU-Richtlinie zur Entflechtung der Ladeinfrastruktur soll dieser Zustand geändert werden. Die Richtlinie Paragraph 7c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verlangt, dass Netzbetreiber ihre Ladesäulen verkaufen, um einen offenen Markt und damit mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Ziel ist es, die Monopolstellung der großen Netzbetreiber zu durchbrechen und gleichzeitig den Markt für innovative und unabhängige Anbieter zu öffnen. Jedoch bringt diese Maßnahme Herausforderungen mit sich, insbesondere bei der praktischen Umsetzung.

Schlupflöcher in der Richtlinie: Verkauf an verbundene Unternehmen

Eine der wichtigsten Maßnahmen der Richtlinie ist die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Ladesäulen abgeben müssen. Auf den ersten Blick klingt dies nach einer klaren Regelung, um den Wettbewerb zu fördern. In der Praxis gibt es jedoch einen bedeutenden Spielraum, der von den Netzbetreibern genutzt werden kann. Netzbetreiber dürfen ihre Ladesäulen nämlich an Unternehmen verkaufen, die Teil derselben Unternehmensgruppe sind. Dies bedeutet, dass die Kontrolle über die Ladeinfrastruktur oft innerhalb derselben Unternehmensstruktur verbleibt, was die eigentliche Intention der Richtlinie untergräbt.


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In der Elektromobilitätsbranche wird diese Vorgehensweise als problematisch angesehen. Kritiker befürchten, dass die Entflechtung in solchen Fällen eher eine formale Angelegenheit bleibt, die den Markt nicht wirklich öffnet. Insbesondere der Bundesverband Elektromobilität hat wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Regelung das Ziel der Entflechtung unterminieren könnte, da die Marktbeherrschung im Wesentlichen bestehen bleibt. Dies wirft die Frage auf: Kann eine wirkliche Marktöffnung erreicht werden, wenn die Ladesäulen nur innerhalb derselben Unternehmensgruppe verschoben werden? Dies bleibt ein heikles Thema und zeigt, dass die praktische Umsetzung der Richtlinie komplexer ist, als es zunächst den Anschein hat.

Herausforderungen für kleinere Netzbetreiber

Für kleinere Netzbetreiber, insbesondere kommunale Stadtwerke, stellt die Umsetzung der Entflechtung eine besondere Herausforderung dar. Während größere Netzbetreiber über die notwendigen Ressourcen verfügen, um die erforderlichen organisatorischen Veränderungen vorzunehmen, haben kleinere Unternehmen oft weniger Spielraum. Die Entflechtung erfordert von ihnen erhebliche Anstrengungen, sowohl personell als auch finanziell.


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In den ersten Monaten nach der Verkündung der Richtlinie herrschte bei vielen kleineren Netzbetreibern große Unsicherheit. Einige hofften auf mögliche Ausnahmen von der Regelung, da sie die Umsetzung als eine zu große Belastung empfanden. Insbesondere Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden sahen sich vor die Frage gestellt, wie sie die neuen Anforderungen praktisch umsetzen sollten.


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Erst nachdem die Bundesnetzagentur die Vorgaben konkretisierte, wurde klar, dass auch kleinere Netzbetreiber keine Ausnahmen erhalten würden. Dies führte dazu, dass viele kleinere Unternehmen die Option wählten, ihre Ladesäulen an Tochter- oder Schwestergesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu übertragen. Auf diese Weise konnten sie die Anforderungen erfüllen, ohne jedoch die Kontrolle über die Ladeinfrastruktur aufzugeben.

Beispiele aus der Praxis: Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz sind ein gutes Beispiel dafür, wie kommunale Netzbetreiber die Vorgaben der EU-Richtlinie umsetzen. Bislang lag die Verantwortung für den Betrieb der Ladesäulen bei der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG. Doch im Rahmen der Entflechtung wird dieser Betrieb auf die Muttergesellschaft, die Stadtwerke Annaberg-Buchholz GmbH, übertragen.

Diese interne Umstrukturierung ermöglicht es den Stadtwerken, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, ohne die tatsächliche Kontrolle über die Ladeinfrastruktur zu verlieren. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben, doch Kritiker bemängeln, dass dies nicht wirklich zu einer Marktöffnung führt. Vielmehr bleibt der Betrieb der Ladesäulen weiterhin innerhalb derselben Unternehmensgruppe, was die ursprüngliche Intention der Richtlinie untergraben könnte.


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Dieses Beispiel zeigt, wie viele Netzbetreiber in Deutschland die Entflechtung umsetzen, ohne dabei größere Veränderungen in ihren internen Strukturen vorzunehmen. Dies stellt die Frage in den Raum, ob diese formale Entflechtung tatsächlich zu mehr Wettbewerb führt.

Regulatorische Hürden und Verlangsamung des Ausbaus

Neben den Fragen rund um den Wettbewerb hat die Entflechtung der Ladeinfrastruktur auch Auswirkungen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur selbst. Die zusätzlichen regulatorischen Anforderungen stellen Netzbetreiber vor erhebliche Herausforderungen, die dazu führen können, dass Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur zunächst zurückgestellt werden. Besonders in Regionen, in denen die Ladeinfrastruktur ohnehin noch unterentwickelt ist, könnte dies den Fortschritt bremsen.


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Die Notwendigkeit, interne Strukturen anzupassen und den Verkauf der Ladesäulen zu organisieren, verlangsamt möglicherweise den dringend benötigten Ausbau. Dies ist insbesondere problematisch, da die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur aufgrund der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen rapide steigt. Auch hier zeigt sich, dass die Entflechtung der Ladeinfrastruktur eine Maßnahme mit unvorhergesehenen Konsequenzen ist. Einerseits soll sie den Wettbewerb stärken, andererseits könnte sie den Ausbau der Infrastruktur verlangsamen. Dies führt zu der Frage, wie Netzbetreiber die Entflechtung umsetzen können, ohne den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu behindern.

Kritische Stimmen: Zweifel an der Effektivität der Entflechtung

Trotz der klaren Zielsetzung der EU-Richtlinie bleibt die Frage offen, ob die Entflechtung in ihrer derzeitigen Form tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen wird. Der Bundesverband Elektromobilität äußert Bedenken, dass die Möglichkeit, Ladesäulen innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu verschieben, das Ziel der Marktöffnung untergraben könnte. Auch andere Branchenexperten stellen infrage, ob die Entflechtung tatsächlich zu einer Veränderung der Marktstrukturen führen wird.


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Die Monopolstellung großer Netzbetreiber bleibt in vielen Fällen bestehen, wenn diese ihre Ladesäulen an Tochtergesellschaften übertragen. Dies erschwert es kleineren Anbietern, auf den Markt zu gelangen und ihre Dienstleistungen anzubieten. Für viele kleinere und unabhängige Anbieter bedeutet dies, dass der Marktzugang weiterhin begrenzt bleibt. Es bleibt abzuwarten, ob die Regulierungsbehörden in Zukunft strengere Regelungen einführen werden, um sicherzustellen, dass die ursprünglichen Ziele der Richtlinie erreicht werden.

Beratung und Unterstützung für Netzbetreiber

Die Entflechtung der Ladeinfrastruktur bringt viele Unsicherheiten und Herausforderungen mit sich, insbesondere für kleinere Netzbetreiber. Oft fehlt es an Erfahrung und Ressourcen, um die neuen Vorgaben effektiv umzusetzen. Hier ist professionelle Beratung von großer Bedeutung. Netzbetreiber sollten sich rechtzeitig über die Anforderungen informieren und eine klare Strategie entwickeln, um die Entflechtung reibungslos zu gestalten.


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Als Experte im Bereich Elektromobilität sehe ich oft, wie Unternehmen Schwierigkeiten haben, die neuen Vorgaben praktisch umzusetzen. In vielen Fällen kann eine fundierte Beratung dabei helfen, den Prozess zu beschleunigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht ins Stocken gerät.

Fazit: Entflechtung als Chance und Herausforderung

Die EU-Richtlinie zur Entflechtung der Ladeinfrastruktur bietet Chancen, den Wettbewerb zu fördern und den Markt für neue Anbieter zu öffnen. Doch die Umsetzung ist komplex und birgt Herausforderungen. Viele Netzbetreiber nutzen die Möglichkeit, Ladesäulen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe zu verschieben, was die Monopolstellung in vielen Fällen aufrechterhält. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur durch die zusätzlichen regulatorischen Anforderungen verlangsamt wird.


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Hier ist es entscheidend, dass Netzbetreiber und Regulierungsbehörden eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sowohl der Wettbewerb gefördert als auch die Infrastruktur weiter ausgebaut wird. Für Netzbetreiber ist es unerlässlich, eine klare Strategie zu entwickeln und gegebenenfalls auf professionelle Beratung zurückzugreifen, um die Entflechtung erfolgreich umzusetzen. Nur so kann die Elektromobilität in Deutschland weiter vorangetrieben werden.

FAQs zur Entflechtung der Ladeinfrastruktur

Was bedeutet die Entflechtung der Ladeinfrastruktur?
Die Entflechtung der Ladeinfrastruktur bedeutet, dass Netzbetreiber ihre Ladesäulen verkaufen müssen, um den Wettbewerb zu fördern und Monopole aufzubrechen.

Können Netzbetreiber ihre Ladesäulen an andere Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe verkaufen?
Ja, Netzbetreiber können ihre Ladesäulen an Tochter-, Schwester- oder Muttergesellschaften verkaufen. Dies führt jedoch nicht immer zu mehr Wettbewerb.

Welche Auswirkungen hat die Entflechtung auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur?
Die Entflechtung kann den Ausbau der Ladeinfrastruktur verlangsamen, da Netzbetreiber ihre internen Strukturen anpassen müssen und oft bürokratische Hürden überwinden müssen.

Sind kleinere Netzbetreiber ebenfalls von der Entflechtung betroffen?
Ja, auch kleinere Netzbetreiber müssen die Vorgaben der Entflechtung bis Ende des Jahres umsetzen.

Warum wird die Entflechtung der Ladeinfrastruktur kritisiert?
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Möglichkeit, Ladesäulen an verbundene Unternehmen zu verkaufen, was die Monopolstellung der Netzbetreiber nicht auflöst.

Was können Netzbetreiber tun, um die Entflechtung effizient umzusetzen?
Netzbetreiber sollten frühzeitig eine klare Strategie entwickeln und sich gegebenenfalls beraten lassen, um die Entflechtung effizient zu gestalten und den Ausbau der Infrastruktur nicht zu verlangsamen.

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