Handwerksrolle Photovoltaik: OLG Koblenz urteilt
Das OLG Koblenz hat am 2. Juni 2026 als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten sind (Az. 9 U 1015/25). Nur Betriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle dürfen diese Leistungen anbieten. Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 2 HwO. Der Abgrenzungsleitfaden von DHKT und DIHK wurde bereits Anfang 2025 entsprechend geändert. Für Unternehmen als Auftraggeber bedeutet das: Wer mit einem nicht eingetragenen Betrieb arbeitet, riskiert Versicherungsausfall, Förderverlust und eingeschränkte Mängelhaftungsansprüche. Die Prüfung der Handwerksrolle vor Beauftragung ist risikorelevante Pflicht.











