Flexibler Stromverbrauch für Unternehmen: Praxisbeispiele
Flexibler Stromverbrauch für Unternehmen wird ab 2026 zum handfesten Kostenfaktor. Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit 2025 ab 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch oder ab 7 Kilowatt Photovoltaikleistung, für Großverbraucher über 100.000 Kilowattstunden ab 2028. Bis Ende 2025 waren rund 23,3 Prozent der Pflichtfälle ausgestattet, bis 2030 sollen es 95 Prozent sein. Parallel wächst das bundesweit verschiebbare Stromvolumen von 18,3 Terawattstunden 2026 auf 34 Terawattstunden bis 2031. Unternehmen heben davon den größten Teil, über Fuhrparkladen, steuerbare Produktionsprozesse und die Kombination aus Photovoltaik und Speicher. Ein Betrieb mit 50 Elektrofahrzeugen senkt seine Anschlussleistung durch Lastmanagement von 550 auf 150 bis 200 Kilowatt. Ab 2026 lösen flexibilitätsbasierte Netzentgelte das bisherige Bandlastprivileg ab. Wer heute in steuerbare Infrastruktur investiert, sichert sich einen Vorsprung vor den Fristen 2028 und 2030.











