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Stromsteuer sinkt: EU-Plan macht Strom billiger als Gas
+ Energie und Energiewende 13 Min. Lesezeit

Stromsteuer sinkt: EU-Plan macht Strom billiger als Gas

Harald M. Depta 11. Juni 2026 Aktualisiert: Juni 2026
Harald M. Depta
Harald M. Depta
Projektmanager & DEKRA-Fachdozent · Photovoltaik, Elektromobilität & Ladeinfrastruktur
Auf einen Blick

Die EU-Kommission plant, Strom gegenüber Erdgas steuerlich zu bevorzugen. Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Strom nicht höher zu besteuern als fossile Energieträger. In Deutschland werden Haushaltskunden mit 2,05 Cent pro kWh Stromsteuer belastet, Erdgas nur mit 0,55 Cent. Für produzierende Betriebe gilt seit dem 1. Januar 2026 der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent. Der neue Entwurf zur Strombinnenmarkt-Verordnung soll Ende Juli 2026 vorgestellt werden und enthält zusätzlich Vorgaben zur Harmonisierung der Netzentgelte sowie verbindliche Smart-Meter-Quoten: 50 Prozent bis Ende 2030, 65 Prozent bis Ende 2033. Netzentgelte machen laut ACER derzeit 24 bis 29 Prozent der Stromrechnung aus und könnten bis 2050 um bis zu 60 Prozent steigen. Der Bundesregierung-Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für Übertragungsnetzentgelte ist seit dem 1. Januar 2026 wirksam.

EU will Strom billiger machen als Gas: Was der neue Binnenmarkt-Plan bedeutet

Die EU-Kommission hat einen weitreichenden Reformentwurf für den europäischen Strombinnenmarkt vorgelegt. Ziel ist es, Strom dauerhaft günstiger und attraktiver zu machen als fossile Energieträger wie Erdgas. Die offiziell Vorstellung ist für Ende Juli 2026 geplant. Drei Hebel stehen im Mittelpunkt: Stromsteuer senken, Netzentgelte harmonisieren, Smart-Meter-Rollout beschleunigen. Für Unternehmen, Fuhrparkbetreiber und Gewerbeimmobilien-Eigentümer mit eigenem Strombedarf kann das erhebliche Konsequenzen haben.

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Strom wird steuerlich bevorzugt: Was sich konkret ändern soll

Heute ist die Steuerlast auf Strom in Deutschland für Haushalte mehr als dreimal so hoch wie auf Erdgas. Haushaltsstrom wird mit 2,05 Cent pro Kilowattstunde besteuert, Erdgas nur mit 0,55 Cent. Für produzierende Unternehmen gilt bereits seit 2026 der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent, nachdem die Bundesregierung diese Entlastung zum 1. Januar 2026 dauerhaft festgeschrieben hat.
Der neue EU-Entwurf geht weiter: Mitgliedstaaten sollen künftig verpflichtet sein, den Steuersatz auf Strom nicht höher anzusetzen als auf Erdgas. Das klingt nach technischem Steuerrecht, ist aber energiepolitisch erheblich. Denn bislang konnten Unternehmen die Stromsteuer nur dann auf null senken, wenn sie ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Diese Bedingung soll nach dem Entwurf entfallen. Damit würde die Einstiegshürde für Steuerentlastungen auf Strom deutlich sinken.

Juristischer Umweg macht Einstimmigkeit überflüssig

Änderungen an europäischen Energiesteuer-Richtlinien erfordern normalerweise einen einstimmigen Beschluss aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Genau daran scheiterte ein früherer Reformversuch aus dem Jahr 2021. Die EU-Kommission hat die neue Reform deshalb als Binnenmarktmaßnahme formuliert, nicht als Steuerreform. Das senkt die Abstimmungshürde auf eine qualifizierte Mehrheit. Der juristische Kniff macht das Vorhaben diesmal politisch realistischer.

Netzentgelte: Harmonisierung mit Konfliktpotenzial

Netzentgelte machen in der EU zwischen 24 und 29 Prozent der Stromrechnung für Haushalte aus. Die europäische Regulierungsbehörde ACER prognostiziert, dass diese Kosten bis 2050 um bis zu 60 Prozent steigen könnten, parallel dazu sollen sich die Netzinvestitionen bis dahin verdoppeln.
Die Kommission will deshalb eine harmonisierte Berechnungsmethodik für Netzentgelte durchsetzen und den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Netzausbau künftig auch über Haushaltsmittel zu finanzieren. Bisher tragen allein die Stromkunden über ihre Netzentgelte diese Kosten. Der Vorschlag dürfte sowohl innerhalb der EU als auch in Berlin Diskussionen auslösen: In Deutschland hat die Bundesregierung 2026 bereits 6,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Übertragungsnetzentgelte bereitgestellt, was für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch rein rechnerisch rund 100 Euro Entlastung bedeutet.
Für Fuhrparkverantwortliche und Gewerbekunden mit eigenem Ladepunkt oder Ladeinfrastruktur gilt: Netzentgelte sind heute ein maßgeblicher Kostentreiber, der sich je nach Region, Verbrauchsstruktur und Netzzone sehr unterschiedlich auswirkt. Eine europäische Harmonisierung könnte langfristig für mehr Planbarkeit sorgen, kurzfristig aber auch neue Umlagen und regionale Quersubventionen mit sich bringen.

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Netzbetreiber sollen auf digitale Lösungen setzen

Der Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber bei Planung und Betrieb ihrer Infrastruktur stärker auf digitale Technologien, Speicher und aktives Lastmanagement setzen müssen, bevor sie klassische Netzausbaumaßnahmen beantragen können. Das ist energiepolitisch sinnvoll: Flexibles Lastmanagement ist deutlich kosteneffizienter als Kupfer in die Erde zu legen. Für Unternehmen mit steuerbaren Lasten, etwa Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen oder Produktionsanlagen, ergibt sich daraus langfristig ein Verhandlungspfund im Verhältnis zum Netzbetreiber.

Smart Meter: Verbindliche EU-Quote bis 2030

Die EU-Kommission schreibt erstmals verbindliche Mindestquoten für den Rollout intelligenter Stromzähler fest. Bis Ende 2030 sollen 50 Prozent aller Endkunden einen Smart Meter besitzen, bis Ende 2033 mindestens 65 Prozent. Damit solange die Ausbauziele nicht erreicht sind, sollen pausiert werden und die bisherigen Kosten-Nutzen-Prüfungen, die bislang als Bremse galten.
In Deutschland ist das ein dringliches Thema: Bis 2032 sollen laut nationalem Recht alle Haushalte und Unternehmen mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Die Bundesnetzagentur hat jedoch festgestellt, dass die Messstellenbetreiber nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Pflichteinbauquote für Großverbraucher und Einspeiser erfüllt haben. Konkret: Wer mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbraucht oder Strom ins Netz einspeist, hätte bevorzugt ausgestattet werden müssen. Genau hier liegen typischerweise Unternehmen, Ladeinfrastruktur-Betreiber und Photovoltaik-Anlagen.

Was Smart Meter für dynamische Tarife bedeuten

Smart Meter sind die technische Grundvoraussetzung für dynamische Stromtarife. Bei diesen richtet sich der Preis nach dem Börsenstrompreis, der seinerseits von der jeweiligen Einspeisung erneuerbarer Energien abhängt. Wenn Solar- und Windkraftanlagen viel Strom liefern, sinkt der Börsenpreis, manchmal bis in den negativen Bereich. Wer in diesen Zeiten Strom abnimmt, Akkus von Elektrofahrzeugen lädt oder Wärmepumpen betreibt, zahlt deutlich weniger. Gleichzeitig entlastet die zusätzliche Stromentnahme in Zeiten hoher Verfügbarkeit das Netz.
Für Flottenbetreiber mit Ladeinfrastruktur am Betriebsstandort ist das ein relevantes Optimierungspotenzial: Wer Ladezeiten flexibel steuern kann, reduziert Energiekosten und trägt zur Netzdienlichkeit bei, was künftig auch regulatorisch honoriert werden könnte.

Was bedeutet das alles für Betriebe, Flotten und PV-Anlagenbetreiber?

Die Reform der EU-Kommission greift an mehreren Stellen gleichzeitig. Drei Punkte sind für B2B-Entscheider besonders relevant:
Erstens: Die Abkopplung der Stromsteuer-Befreiung vom Zertifizierungserfordernis macht Steuerentlastungen breiter zugänglich. Betriebe, die bisher kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, könnten künftig leichter von Steuervergünstigungen auf Strom profitieren.
Zweitens: Die Harmonisierung der Netzentgelt-Methodik schafft langfristig mehr Planbarkeit für Investitionsentscheidungen, etwa beim Aufbau von Ladeinfrastruktur oder beim Anschluss von PV-Speichersystemen.
Drittens: Wer jetzt schon auf dynamische Tarife setzt oder Ladezeiten netzdienlich steuert, baut einen Kompetenzvorsprung auf, der mit fortschreitendem Smart-Meter-Rollout und steigender Marktliquidität zunehmend an Wert gewinnt.
Der Elektrifizierungs-Aktionsplan der EU-Kommission, der bis Sommer 2026 vorgelegt werden soll, wird zeigen, ob die Ziele auch mit konkreten Umsetzungspfaden hinterlegt werden.

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Häufige Fragen zur EU-Stromsteuerreform und Netzentgelte

Was plant die EU-Kommission konkret zur Stromsteuer?

Die EU-Kommission will, dass Mitgliedstaaten Strom steuerlich nicht schlechter behandeln dürfen als fossile Energieträger. Konkret soll der Steuersatz auf Strom den auf Erdgas nicht übersteigen. Gleichzeitig soll die bisherige Bedingung entfallen, dass Unternehmen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben müssen, um die Stromsteuer auf null senken zu können. Die Reform ist Teil des Entwurfs zur Strombinnenmarkt-Verordnung und soll Ende Juli 2026 offiziell vorgestellt werden.

Warum ist Strom in Deutschland teurer besteuert als Gas?

In Deutschland beträgt die Energiesteuer auf Haushaltsstrom 2,05 Cent pro Kilowattstunde, auf Erdgas nur 0,55 Cent. Das ist das 3,7-Fache. Für produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft gilt seit dem 1. Januar 2026 der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent, nachdem die Bundesregierung diese Entlastung dauerhaft festgeschrieben hat. Der neue EU-Entwurf soll nun auch die Rahmenbedingungen für die übrigen Mitgliedstaaten angleichen.

Was sind Netzentgelte und warum sollen sie reformiert werden?

Netzentgelte sind die Kosten für den Transport von Strom über das Leitungsnetz und machen zwischen 24 und 29 Prozent der Stromrechnung aus. Die europäische Regulierungsbehörde ACER geht davon aus, dass diese Kosten bis 2050 um bis zu 60 Prozent steigen und sich die nötigen Netzinvestitionen verdoppeln könnten. Die EU-Kommission will deshalb eine harmonisierte Berechnungsmethodik einführen und Mitgliedstaaten ermöglichen, den Netzausbau auch aus öffentlichen Haushalten zu finanzieren statt ausschließlich über die Stromkunden.

Warum scheiterte die Stromsteuerreform 2021 und warum könnte sie jetzt gelingen?

Änderungen an EU-Energiesteuerrichtlinien erfordern einen einstimmigen Beschluss aller 27 Mitgliedstaaten. 2021 scheiterte ein entsprechender Vorschlag genau daran. Die EU-Kommission hat die neue Reform deshalb als Binnenmarktmaßnahme und nicht als reine Steuergesetzgebung formuliert. Das macht Einstimmigkeit überflüssig und reicht eine qualifizierte Mehrheit aus.

Was sind die EU-Mindestquoten für Smart Meter?

Laut EU-Entwurf sollen bis Ende 2030 mindestens 50 Prozent aller Endkunden mit einem Smart Meter ausgestattet sein, bis Ende 2033 mindestens 65 Prozent. Bis diese Quoten erfüllt sind, sollen Kosten-Nutzen-Prüfungen, die bisher als Bremse beim Rollout galten, pausiert werden.

Wie weit ist Deutschland beim Smart-Meter-Rollout?

Laut Bundesnetzagentur haben die zuständigen Messstellenbetreiber nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Pflichteinbauquote erfüllt. Diese Quote betrifft Abnehmer mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch sowie Einspeiser. Das bedeutet: Viele Unternehmen, Ladeinfrastruktur-Betreiber und PV-Anlagenbetreiber, die bevorzugt ausgestattet werden sollten, warten noch auf ihren Smart Meter. Das nationale Ziel sieht vor, bis 2032 alle Haushalte und Unternehmen auszustatten.

Was sind dynamische Stromtarife und wer kann sie nutzen?

Dynamische Stromtarife koppeln den Preis direkt an den Börsenstrompreis. Wenn erneuerbare Energien viel Strom ins Netz einspeisen, sinkt der Börsenstrompreis, manchmal bis in den negativen Bereich. Wer in diesen Zeiten verbraucht, zahlt entsprechend weniger oder bekommt eine Vergütung. Voraussetzung ist ein Smart Meter. Für Betriebe mit steuerbaren Lasten, Ladeinfrastruktur oder Speichern bieten dynamische Tarife erhebliches Einsparpotenzial.

Welche Entlastung bringt der deutsche Netzentgelt-Zuschuss 2026?

Die Bundesregierung stellt 2026 aus dem Klima- und Transformationsfonds 6,5 Milliarden Euro als Zuschuss für die Übertragungsnetzentgelte bereit. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch ergibt das rechnerisch eine Entlastung von rund 100 Euro. Verivox schätzt die daraus resultierenden Preissenkungen bei vielen Grundversorgern auf bis zu neun Prozent. Die Weitergabe an die Endkunden ist jedoch nicht garantiert, da keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht.

Profitiert die Industrie anders als Privathaushalte von der Stromsteuerreform?

Ja. Für das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 bereits der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro kWh. Der neue EU-Entwurf könnte künftig die Bedingungen für diese Entlastung weiter vereinfachen. Privathaushalte zahlen dagegen weiterhin den vollen Steuersatz von 2,05 Cent pro kWh und profitieren nur über die Netzentgelt-Zuschüsse des Bundes.

Was bedeutet die EU-Reform für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen?

PV-Anlagenbetreiber mit Einspeisung ins Netz gehören zu den Abnehmern, die beim Smart-Meter-Rollout bevorzugt ausgestattet werden sollten. Tatsächlich sind viele noch nicht versorgt. Mit einer verbindlichen EU-Quote und dem Wegfall von Kosten-Nutzen-Prüfungen könnte sich der Rollout beschleunigen. Das ist relevant für die Nutzung dynamischer Einspeisetarife und für die netzdienliche Steuerung von Eigenverbrauch und Speicher.

Was bringt die EU-Reform für Flottenbetreiber mit Ladeinfrastruktur?

Flottenbetreiber profitieren an mehreren Stellen: Sinkende Stromsteuer und niedrigere Netzentgelte reduzieren die Ladekosten am Betriebsstandort. Mit Smart Meter und dynamischen Tarifen lassen sich Ladevorgänge in günstigen Börsenstromfenstern konzentrieren. Gleichzeitig könnten netzdienliche Ladevorgänge, bei denen das Fahrzeug in Zeiten hoher Netzlast gedrosselt wird, künftig regulatorisch vergütet oder bevorzugt behandelt werden.

Wann ist mit konkreten Auswirkungen der EU-Reform zu rechnen?

Die offizielle Vorstellung des Gesetzgebungsvorschlags ist für Ende Juli 2026 geplant. Anschließend folgt der EU-Gesetzgebungsprozess mit Rat und Parlament. Realistisch ist mit einer Umsetzung in nationales Recht frühestens 2028 zu rechnen. Die deutschen Maßnahmen zur Stromsteuer für die Industrie und zum Netzentgelt-Zuschuss sind dagegen bereits seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Was ist der Electrification Action Plan der EU-Kommission?

Die EU-Kommission hat für Sommer 2026 einen Elektrifizierungs-Aktionsplan angekündigt. Er soll ehrgeizige Ziele für die Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude enthalten und Hemmnisse für eine schnellere Umstellung von Gas auf Strom beseitigen. Der Plan ist Teil der Accelerate-EU-Agenda und ergänzt die Binnenmarktreform als strategischer Rahmen.

Wie hoch ist der aktuelle Netzentgelt-Anteil an der Stromrechnung?

In der EU machen Netzentgelte laut Daten der Energieregulierungsbehörde ACER im Durchschnitt 24 bis 29 Prozent der Stromrechnung für Haushalte aus. In Deutschland ist der Anteil durch regionale Unterschiede und den Bundeszuschuss 2026 variabel. Wer konkret wissen will, wie viel Netzentgelt er zahlt, findet die Aufschlüsselung auf der Jahresrechnung des Energieversorgers.

Harald M. Depta
Über den Autor
Harald M. Depta
Projektmanager & DEKRA-Fachdozent · energiefahrer.de
DEKRA TÜV NORD HWK BAFA

Unabhängiger Berater, Projektplaner und Fachdozent für Photovoltaik, Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Fuhrparkmanagement und ESG. Zertifiziert durch DEKRA, TÜV NORD, HWK und BAFA. Lehrtätigkeit für TÜV NORD und DEKRA. Inhaber von energiefahrer.de mit Sitz in Sundern im Sauerland.

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