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Elektroauto: Volkswagen und sein ID.6 als Grauimport

Elektroauto: Volkswagen und sein ID.6 als Grauimport

In einer rechtlichen Auseinandersetzung um sogenannte Grauimporte konfrontiert Volkswagen einen Berliner Autohändler wegen des Imports des Elektro-SUV VW ID.6 aus China. Dieses Modell, was aktuell nur für den chinesischen Markt konzipiert und dort vertrieben wird, steht im Zentrum des Konflikts aufgrund von Markenrecht und den Herausforderungen der Zulassung in Europa. Neben der juristischen Auseinandersetzung geht es auch um den möglichen Wahnsinn rund um eine mögliche Verschrottung der nagelneuen Elektrofahrzeuge. Die Behauptungen des VW Konzern sind gross, der Preis für das China-Modell klein...

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Elektrische Innovation auf vier Rädern: Der VW ID.6

Der VW ID.6 definiert die Kategorie der Elektro-SUVs neu mit beeindruckenden Leistungsdaten: eine Spitzenleistung von bis zu 306 PS und eine beeindruckende Reichweite von bis zu 588 Kilometern. Dieses Fahrzeugmodell, das bisher ausschließlich dem chinesischen Markt vorbehalten ist, stieß auf internationales Interesse. Ein ambitionierter Autohändler aus Berlin hat es geschafft, 22 dieser begehrten Modelle nach Deutschland zu importieren, sieht sich jedoch mit der Forderung von Volkswagen konfrontiert, diese Fahrzeuge zu verschrotten.

Ein Siebensitzer mit Potenzial für den deutschen Markt

Die Vorstellung eines siebensitzigen SUVs, ausgestattet mit einem leistungsstarken Elektromotor, der eine Reichweite von bis zu 588 Kilometern ermöglicht, und geschmückt mit dem emblematischen VW-Logo sowohl an der Front- als auch an der Heckklappe, weckt unweigerlich das Interesse deutscher Autofahrer. Trotz der offensichtlichen Nachfrage entschied Volkswagen, das Modell ID.6 exklusiv auf dem chinesischen Markt anzubieten. Gregory Brudny, ein erfahrener Händler im internationalen Autohandel, der in Berlin Luxus-Gebrauchtwagen vertreibt, widerspricht der Einschätzung des Volkswagen Managements vehement. Er ergriff die Initiative und erwarb 22 Einheiten des ID.6 von einem Händler in China, um sie über sein Unternehmen „Gregory’s Cars“ in Deutschland anzubieten.

Herausforderungen bei der Einführung auf dem deutschen Markt

Trotz erfolgreicher Importaktion und Anpassung der Fahrzeuge an die europäischen Zulassungsnormen, bestätigt durch das Einzelzulassungsverfahren und die Zustimmung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), fanden die Elektro-SUVs ihren Weg nicht in die Hände der Kunden. Der Grund hierfür ist nicht in einem zu hoch angesetzten Preis zu suchen – 39.000 Euro erscheinen für ein Fahrzeug dieser Klasse durchaus angemessen. Vielmehr liegt die Ursache in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Volkswagen. Der Autobauer erwirkte eine einstweilige Verfügung durch ein Hamburger Gericht, die zur Beschlagnahmung der 22 ID.6 Fahrzeuge führte. Diese Entscheidung erfolgte überraschend für Brudny, der angibt, zuvor keinen Kontakt mit Volkswagen bezüglich dieser Angelegenheit gehabt zu haben. Ein Versuch, gegen die Verfügung vorzugehen, blieb bislang erfolglos, und derzeit ist das Berufungsverfahren anhängig.

Juristische Auseinandersetzungen laufen

Die Fahrzeuge, die nun unter gerichtlicher Verwahrung stehen und nicht verkauft werden dürfen, verlieren kontinuierlich an Wert – eine Entwicklung, die das Projekt für Gregory Brudny zunehmend unrentabel macht. Zusätzlich sieht sich Brudny mit einem umfangreicheren Rechtsstreit konfrontiert: Volkswagen hat neben der einstweiligen Verfügung auch ein Hauptverfahren in Hamburg eingeleitet, mit dem Vorwurf, Brudny habe mit dem Import der Fahrzeuge gegen das Markenrecht verstoßen und diese ohne Zustimmung des Konzerns in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt. Dieses Verfahren ruht momentan, bis über die Berufung gegen die einstweilige Verfügung entschieden ist.

Die drohende Verschrottung – ein ökologischer und ökonomischer Alptraum

Die Möglichkeit, dass die importierten ID.6 Fahrzeuge am Ende verschrottet werden müssen, sollte Volkswagen das Hauptverfahren gewinnen, betrachtet Brudny als „ökologischen Irrsinn“. Neben den ökologischen Bedenken würde eine solche Entwicklung auch wirtschaftlich desaströse Folgen für ihn haben, da der Streitwert bereits in den siebenstelligen Bereich gestiegen ist. Volkswagen hält sich mit Kommentaren aufgrund des laufenden Verfahrens zurück, betont jedoch, die Importe gefährdeten nicht nur den Konzern, sondern auch Kunden und Händler. Die in China produzierten Modelle seien wegen ihrer spezifischen Hardware- und Software-Konfiguration nicht für den europäischen Markt geeignet, was unter anderem das Fehlen des in der EU vorgeschriebenen E-Call-Systems einschließt.

Kulturelle und qualitative Bedenken

Die Sorge, dass die aus China importierten Fahrzeuge den in Europa verkauften Modellen qualitativ nachstehen könnten, wird ebenfalls thematisiert. Volkswagen verweist auf die Unterschiede in Hard- und Software sowie auf potenzielle Herausforderungen bei Rückrufen oder Reparaturen, die die Kundenzufriedenheit beeinträchtigen könnten. Diese Bedenken werden verstärkt durch die Befürchtung, dass die chinesischen Modelle nicht den gleichen qualitativen Standards wie die europäischen Varianten entsprechen und somit das Markenerlebnis beeinträchtigen könnten.

Wirtschaftliche Überlegungen und Marktdynamiken

Volkswagen sieht in den Parallelimporten eine Bedrohung für das eigene Geschäftsmodell, insbesondere da der Absatz in China rückläufig ist und der Konzern Marktanteile an lokale Wettbewerber verliert. Die preislich attraktiven Angebote in China könnten, sollten sie in Europa verfügbar gemacht werden, zu einem Preisverfall bei den offiziell angebotenen Modellen führen und somit den europäischen Markt destabilisieren. Zum Vergleich: Der ID.6 wird in China zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten als vergleichbare Modelle in Deutschland, was die Profitmargen für in Europa verkaufte Fahrzeuge potenziell unter Druck setzt.

Diese Auseinandersetzung zwischen Gregory Brudny und Volkswagen spiegelt einen größeren Konflikt zwischen traditionellen Geschäftsmodellen und globalisierten Handelsstrategien wider. Während Brudny entschlossen ist, seinen Kampf fortzusetzen, verdeutlicht die rechtliche Situation die Komplexität von Markenrechten und Importregelungen in einer zunehmend vernetzten Welt.

Der Vergleich mit ähnlichen Rechtsfällen und die rechtliche Perspektive

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Autohändler und Volkswagen steht nicht isoliert da. Vergleichbare Fälle, wie der von Hyundai gegen Importeure vor dem Bundesgerichtshof im Mai 2021, zeigen, dass Hersteller zunehmend bereit sind, ihre Markenrechte auch gegen parallele Importaktivitäten zu verteidigen. Hyundai konnte in diesem Kontext erfolgreich argumentieren, dass solche Importe das Markenrecht verletzen. Diese Präzedenzfälle könnten Volkswagen in der aktuellen Auseinandersetzung eine vorteilhafte Position verschaffen und unterstreichen die Bedeutung des Markenrechts im internationalen Handel.

Die strategische Bedeutung für Volkswagen

Für Volkswagen geht es in diesem Rechtsstreit um mehr als nur die Kontrolle über den Vertriebsweg einzelner Fahrzeugmodelle. Der Konflikt betrifft die grundlegende Strategie des Unternehmens, wie es seine Produkte global positioniert und vermarktet. Der Versuch, den Graumarkt für Fahrzeuge zu regulieren, spiegelt das Bestreben wider, die Preisintegrität und das Markenimage zu wahren. Dies ist insbesondere in einem sich schnell wandelnden Marktumfeld wichtig, in dem Elektrofahrzeuge eine zunehmend zentrale Rolle spielen.

Auswirkungen auf den globalen Automobilmarkt

Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die größeren Herausforderungen, denen sich die Automobilindustrie im Zeitalter der Globalisierung gegenübersieht. Die Diskrepanz zwischen den Marktstrategien in verschiedenen Regionen und die Möglichkeiten des Internethandels erhöhen die Komplexität für Hersteller, ihre Interessen in unterschiedlichen Rechtsräumen zu schützen. Es stellt sich die Frage, wie Unternehmen in Zukunft mit der Balance zwischen lokaler Anpassung ihrer Produkte und der Konsistenz des globalen Markenauftritts umgehen werden.

Die Rolle der Nachhaltigkeit und Verbraucherinteressen

Die potenzielle Verschrottung der ID.6 Fahrzeuge ist ein kritisches Thema, das nicht nur rechtliche und wirtschaftliche, sondern auch ökologische und ethische Fragen aufwirft. Die Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit solcher Maßnahmen unterstreichen die Notwendigkeit, bei der Durchsetzung von Markenrechten auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Verbraucherinteressen zu berücksichtigen. Dieser Fall könnte daher auch eine Gelegenheit bieten, über nachhaltigere Ansätze im Umgang mit nicht verkauften Fahrzeugen und über die Rolle von Importen in der Förderung einer breiteren Akzeptanz von Elektrofahrzeugen nachzudenken.

Diese Diskussion um den VW ID.6 und die damit verbundenen juristischen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimensionen zeigt, wie komplex die Herausforderungen in der modernen Automobilindustrie sind. Sie verdeutlicht auch, dass die Auseinandersetzung zwischen traditionellen Geschäftspraktiken und den Anforderungen eines globalisierten Marktes weiterhin ein zentrales Thema sein wird.

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Harald M. Depta

Der Autor | Schreiberling | Experte. Seit über 10 Jahren in dem Bereich tätig. Ich bin Fachdozent und Referent, Projektplaner für E-Mobilität & PV, Kenner der Branche

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