MiSpeL Gewerbespeicher: Neue Regeln ab Oktober 2026
MiSpeL Gewerbespeicher: Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 dürfen Betriebe Speicher mit Netzstrom und Solarstrom laden und behalten die EEG-Förderung anteilig. Zwei Optionen stehen bereit. Die Abgrenzungsoption misst Viertelstundenwerte und saldiert je Kalendermonat. Die Pauschaloption gilt für Anlagen bis 30 kWp. Bei 10 kWp und 4 kWh Speicher liegt die Förderschwelle bei 500 kWh je kWp, die Saldierung beginnt bei 625 kWh je kWp. Ladepunkte gelten erstmals als Speicher. Bis Ende September 2027 müssen Netz- und Messstellenbetreiber zustimmen. Der Beitrag liefert vier Tabellen, ein Rechenbeispiel und fünf Prüfschritte.











