Solarpflicht Balkonkraftwerk: GModG ab 2027 erklärt
Ein Balkonkraftwerk erfüllt die Solarpflicht nicht. Weder die Solargesetze der Bundesländer noch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erkennen ein Steckersolargerät als Ersatz für eine reguläre Photovoltaikanlage an. Ab 1. Januar 2027 gilt erstmals eine bundesweite Solarpflicht: Neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche müssen dann mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet sein, ab 2028 folgen Bestandsgebäude ab 500 Quadratmetern bei größeren Sanierungen. Landesregelungen wie in Baden-Württemberg, NRW oder Hamburg bleiben zusätzlich gültig und können strenger sein. Für Unternehmen, die neu bauen oder das Dach sanieren, zählt deshalb eine geplante, dimensionierte PV-Anlage – kein Steckersolargerät auf dem Betriebsgelände.











