KOSTENFREIER CHECK

Mieterstrom berechnen Eigentümer, Mieter und PV-Planer
— Wirtschaftlichkeit, Ersparnis und Modellvergleich
im persönlichen Check

Lohnt sich Mieterstrom für Ihr Gebäude? Was spart ein Mieter wirklich? Berechnen Sie individuell
— auf Basis Ihrer Wohneinheiten, PV-Anlage, Verbraucher und des aktuellen Mieterstromzuschlags.
Mit aktuellem BGH-Urteil Mai 2025, allen vier Modellen im Vergleich und steuerrechtlichen Hinweisen zu
IAB und §42a/b/c EnWG.

Transparent, unabhängig, ohne Anmeldung, mit Ihren individuellen Daten - ohne starre Vorgaben.

Antriebskostenvergleich - Individuell & transparent

Individuell & transparent

Keine Pauschalen, keine Hochglanz-Versprechen. Sie geben Ihre eigenen Werte ein — der Rechner zeigt Ihnen Rendite, Ersparnis oder Planerdaten auf Basis Ihrer konkreten Situation.
Alle Antriebe im Vergleich - energiefahrer.de

Alle Modelle im Vergleich

Mieterstrom, GGV, Volleinspeisung und Energy Sharing — alle Betreibermodelle auf einen Blick, direkt vergleichbar nach Jahreserlös, Wirtschaftlichkeit und Aufwand.
Antriebsvergleich - Fundiert & praxisnah

Fundiert & praxisnah

Entwickelt von einem unabhängigen Experten mit über 12 Jahren Erfahrung in Photovoltaik, Mieterstrom und Energieberatung — inkl. aktuellem BGH-Urteil 2025.

Sie möchten wissen, ob sich Mieterstrom für Ihr Objekt rechnet — oder ob das Angebot Ihres Vermieters wirklich fair ist? Unser interaktiver Mieterstrom-Rechner gibt Ihnen die Antwort — individuell, transparent und auf Basis Ihrer eigenen Zahlen. Wählen Sie Ihre Perspektive: Eigentümer, Mieter oder PV-Planer — und berechnen Sie sofort, was Mieterstrom in Ihrer konkreten Situation bedeutet.

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& Elektromobilität
Ihre Perspektive
Ich bin

Mieterstrom-Check für Eigentümer: Berechnen Sie Rendite, Amortisation und IAB-Potenzial Ihres Projekts.

Gebäude & PV-Anlage
8 WE
20 kWp
950 h/Jahr
Norddeutschland 850–950 h · Mitteldeutschland 950–1.000 h · Süddeutschland 1.000–1.100 h
Investition & Kosten
30.000 €
1.200 €/J.
38,0 ct
Gewerbliche Einheiten (optional)
Mieterstrom §42a EEG
EEG + EnWG · Vollversorger
MieterstromzuschlagHöherer AufwandAb 8 WE wirtschaftlich
GGV §42b EnWG
Solarpaket I · Teilversorger
Kein MieterstromzuschlagGeringer AufwandPraxisprobleme 2025
Energy Sharing §42c EnWG
⏱ Noch nicht verfügbar — tritt erst am 1. Juni 2026 in Kraft
Ab Juni 2026QuartierslösungKein Mieterstromzuschlag
Dieses Modell kann heute noch nicht umgesetzt werden. Es eignet sich für Planungen die ab Juni 2026 starten sollen.
ⓘ Volleinspeisung — zur Einordnung
Volleinspeisung ist kein Mieterstrom-Modell — der gesamte PV-Strom geht ins Netz. Kein Eigenverbrauch, kein Mieterstromzuschlag, keine Sektorkopplung. Vergütung Feb–Jul 2026: 7,78 ct/kWh (Überschusseinspeisung) bzw. 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung bis 10 kWp). Erscheint im Ergebnis als Vergleichswert — wie viel würde diese Anlage ohne Mieterstrom abwerfen?
⚖ BGH-Urteil Mai 2025
Klassische Projekte innerhalb eines Gebäudes sind weiterhin rechtssicher — das BGH-Urteil (Az. EnVR 83/20, Mai 2025) betraf ein Sonderprojekt mit mehreren Grundstücken, nicht typische Ein-Gebäude-Projekte. Die EnWG-Novelle (Nov. 2025) bestätigt: Hausinstallationen innerhalb eines Gebäudes sind kein Verteilnetz. Bestandsschutz für bestehende Kundenanlagen: 3 Jahre ab 01.01.2026. Gebäudeübergreifende Projekte: Rechtliche Einzelfallprüfung zwingend.
Mieterstromzuschlag (Stand Feb. 2026)
2,38 ct
Aktuelle Sätze Feb–Jul 2026 (BNetzA): halbjährlich degressiv, 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Wichtig: Nur tatsächlich an Mieter gelieferte kWh werden gefördert — in Speicher geladener Strom erst nach Entnahme (§21 Abs. 3 EEG). Aktuelle Werte stets auf bundesnetzagentur.de prüfen.
70 %
Unter 50% Teilnahme kippt die Wirtschaftlichkeit erheblich.
Mieterstrompreis
32,0 ct
✓ Preis gesetzeskonform.
Haushaltsstrom Mieter
3.000 kWh
1-Zimmer ≈ 1.500–2.000 · 2–3 Zimmer ≈ 2.500–3.500 · 4+ Zimmer ≈ 3.500–5.000 kWh
Allgemeinstrom Gebäude
Wärmepumpe im Gebäude
E-Auto Ladeinfrastruktur
Kleinspeicher in Wohnungen
⚡ Produktion & Eigenverbrauch
⚖ Modellvergleich
ModellFörderungAufwandWirtschaftlichkeit
Volleinspeisung — nur zum Vergleich
Volleinspeisung ist kein Mieterstrom-Modell — kein Eigenverbrauch, kein Mieterstromzuschlag, keine Sektorkopplung. Als Referenz: Mit dieser Anlage würden Sie bei reiner Einspeisung ca. /Jahr EEG-Vergütung erhalten. Mieterstrom lohnt sich wenn Ihr gewähltes Modell deutlich darüber liegt.
⚖ Rechtliche Einordnung
Faustregel: ab 6–8 WE
Unter 6 WE übersteigen Fixkosten oft die Mehreinnahmen. Ab 8 WE verteilen sie sich wirtschaftlich sinnvoll. GGV §42b als einfachere Alternative bei kleinen Objekten prüfen.
IAB §7g EStG
Bis 50% der Investition abziehen — vor der Anschaffung. Steuerberater frühzeitig einbinden.
Mieterstromzuschlag degressiv
Jetzt in Betrieb nehmen sichert aktuellen Satz für 20 Jahre.
Energy Sharing ab Juni 2026
Erstmals gebäudeübergreifender Solarstromverkauf.
PV-Planer oder Kursteilnehmer?
Erweiterte Planer-Version mit Messkonzept, IAB-Beratungsdaten und Analysetools:
📋 Kurs-Version →
Zweck dieses Rechners
Dieser Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung und Plausibilitätsprüfung. Er ersetzt keine individuelle Fachplanung, keine steuerliche Beratung und keine rechtliche Prüfung. Jedes Mieterstrom-Projekt ist ein Einzelfall — die hier berechneten Werte sind Näherungswerte auf Basis Ihrer Eingaben und allgemeiner Marktdaten.

Was dieser Rechner leisten kann
✓ Erste Wirtschaftlichkeitseinschätzung auf Basis Ihrer Projektparameter
✓ Vergleich der vier gängigen Betreibermodelle
✓ Orientierung zu Mieterstromzuschlag, IAB-Potenzial und Preisobergrenzen
✓ Hinweise auf typische Fallstricke und kritische Projektparameter
✓ Messkonzept-Orientierung für die Beratungspraxis (Kursversion)

Was dieser Rechner nicht leistet und nicht ersetzen kann
✗ Keine rechtssichere Vertragsgestaltung oder rechtliche Prüfung
✗ Keine steuerrechtliche Beratung — IAB-Ansatz, Einkunftsart und Gestaltung erfordern einen Steuerberater
✗ Keine Netzanschluss- oder Messkonzept-Auslegung — diese obliegt dem Netzbetreiber und MSB
✗ Keine Förder- oder Finanzierungsberatung
✗ Keine Aussage zur technischen Umsetzbarkeit im konkreten Einzelfall
✗ Keine Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten (Denkmalschutz, Grundbuch, WEG, etc.)

Haftungsausschluss
Die Berechnungen und Hinweise in diesem Tool wurden mit größter Sorgfalt erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch übernimmt energiefahrer | Harald M. Depta keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Ergebnisse. Entscheidungen auf Basis dieses Rechners erfolgen auf eigene Verantwortung. Für verbindliche Planungen und Investitionsentscheidungen sind die Ergebnisse dieses Tools durch eine qualifizierte Fachplanung zu verifizieren.

Rechtsgrundlagen (Stand März 2026)
§42a EnWG (Mieterstrom) · §42b EnWG (GGV) · §42c EnWG (Energy Sharing) · §21 EEG 2023 · §7g EStG (IAB) · BGH Az. EnVR 83/20 (Mai 2025) · §118 Abs. 7 EnWG

Fragen oder Anmerkungen: team@energiefahrer.de
© energiefahrer | Harald M. Depta · SauerlandNutzung für eigene Zwecke erlaubt · Weitergabe oder Einbettung nicht gestattet
Ihr Mieterstrom-Projekt individuell bewerten
Messkonzept · Fördercheck · Wirtschaftlichkeit · Vertragsgestaltung
Beratungstermin →

Was sagen die Ergebnisse? So lesen Sie den Vergleich richtig.

Die berechneten Werte zeigen die wirtschaftliche Dimension von Mieterstrom — aufgeschlüsselt nach Perspektive und Modell. Eigentümer und Investoren sehen Jahreserlös, Amortisation und Rendite — und ob der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG die Anfangsrendite verbessert. Wer jetzt in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Mieterstromzuschlag für 20 Jahre — wer wartet, bekommt durch die Degression weniger.

Mieter sehen auf einen Blick ob das Angebot ihres Vermieters der gesetzlichen Preisobergrenze entspricht und was sie gegenüber dem lokalen Grundversorger tatsächlich sparen. Angebote die mehr als 90% des Grundversorgungstarifs kosten sind unzulässig — der Rechner weist das sofort aus.

Die Spanne zwischen dem wirtschaftlich stärksten Modell und der einfachen Volleinspeisung kann bei gleichem Objekt mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen. Übrigens: Abrechnungskosten, Messkonzept, Vertragsgestaltung und Förderantragstellung sind im Rechner nicht enthalten — das ist der individuelle Beratungsanteil.

Hinweis: Kursteilnehmer „DEKRA zertifizierte/r Projektmanager/in Photovoltaik“ finden in der erweiterten Planer-Version zusätzlich Messkonzept-Hinweise, Wirtschaftlichkeitsschwellen und IAB-Beratungsdaten — exklusiver Zugang zur Erweiterung erhalten Sie im Kurs. Mehr zum DEKRA Zertifikatskurs finden Sie HIER.

realistisch bleiben

Mieterstrom sind nur ein Teil der Gleichung

Dieser Rechner bildet die wirtschaftlichen Kerndaten ab — Rendite, Amortisation, Ersparnis und Modellvergleich auf Basis Ihrer Eingaben. Messkonzeptkosten, Vertragsgestaltung, Förderantragstellung und steuerrechtliche Einzelfallprüfung sind bewusst ausgeblendet, um den Vergleich klar und aussagekräftig zu halten. Für eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung — insbesondere für Mehrfamilienhäuser ab 8 Wohneinheiten oder gemischt genutzte Objekte — empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.

☀️ Eigenverbrauch ist der entscheidende Hebel

Je höher der Eigenverbrauch im Gebäude, desto wirtschaftlicher das Projekt. Wärmepumpe, E-Auto-Laden und Allgemeinstrom erhöhen die Eigenverbrauchsquote erheblich — und damit die Rendite.

⚡ Teilnahmequote der Mieter

Unter 50% Teilnahme kippt die Wirtschaftlichkeit. Fixkosten für Messkonzept und Abrechnung verteilen sich auf zu wenige kWh. Frühzeitige Mieteransprache und transparente Kommunikation sind entscheidend.

📊 Mieterstromzuschlag jetzt sichern

Der Zuschlag wird halbjährlich degressiv angepasst. Wer heute in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Satz für 20 Jahre. Wer wartet, bekommt weniger — bei sonst gleichen Rahmenbedingungen.

🏠 BGH-Urteil Mai 2025 kennen

Klassische Einzelgebäude-Projekte sind weiterhin zulässig und rechtssicher. Kritisch werden nur Quartiersprojekte über mehrere Grundstücke. Wer das Urteil nicht kennt, riskiert unnötige Planungsverzögerungen.

💼 IAB §7g EStG nicht vergessen

Vermieter mit Gewinneinkünften können bis zu 50% der Investition vor der Anschaffung steuerlich abziehen. Das verbessert die Anfangsrendite erheblich — aber der Antrag muss vor der Investition gestellt werden.

🔋 Modell wählen — nicht raten

Mieterstrom, GGV, Volleinspeisung oder Energy Sharing ab Juni 2026 — jedes Modell hat andere Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit. Die falsche Wahl kostet bares Geld über 20 Jahre.

Sie kennen jetzt Ihre Zahlen – wir kennen den nächsten Schritt.

Mieterstrom, Messkonzept, Modellwahl und Vertragsgestaltung — in einem ersten kostenfreien Online-Gespräch klären wir gemeinsam, welches Modell zu Ihrem Objekt passt und wo bei Ihnen der größte Hebel liegt.

Ihr individueller Kostencheck — transparent, unabhängig, ohne Anmeldung

Energie, Mobilität und Wärme kosten jeden Betrieb anders. Unsere vier interaktiven Rechner zeigen Ihnen auf Basis Ihrer eigenen Daten,
wo das größte Einsparpotenzial liegt — und was ein Wechsel wirklich bringt.

Photovoltaik – Ihr Sparpotenzial berechnen

Investition, Ersparnis und Amortisation im persönlichen Kostencheck. Transparent, unabhängig, ohne Anmeldung, mit Ihren individuellen Daten - ohne starre Vorgaben.

Heizung/ Wärme - Kostenunterschiede vergleichen

Öl, Gas oder Wärmepumpe - im persönlichen Vergleich. Wieviel zahlen Sie jährlich für eine angenehme Raumatmosphäre. Checken Sie Ihr Potential. Ohne Anmeldung.

CO2 und Energiekosten - Ihr Potential berechnen

Klimaschutz und Ersparnis im persönlichen Vergleich. Welche Vorteile zeigen Ihre individuellen Daten und welchen Einfluss hat das auf Ihren ESG Score? Checken Sie Ihr Potential.

Unser EXTRA für PV Planer und Fachleute

Mieterstrom professionell einschätzen — exklusiv für Kursteilnehmer

Wer Mieterstrom-Projekte berät, braucht mehr als Bauchgefühl. Als Kursteilnehmer für den DEKRA zertifizierten PV Projektmanager erhalten Sie exklusiven Zugang zur erweiterten Planer-Version dieses Rechners — entwickelt für die direkte Anwendung in der Beratungspraxis.

  • Wirtschaftlichkeit auf Knopfdruck — Rendite, IAB-Potenzial und Amortisation sofort berechnet, bevor das erste Kundengespräch stattfindet
  • Alle drei Modelle im direkten Vergleich — Mieterstrom §42a, GGV §42b und Energy Sharing §42c mit Vor- und Nachteilen auf einen Blick
  • BGH-Urteil Mai 2025 und EnWG-Novelle 2026 eingearbeitet — Sie wissen sofort was für das konkrete Projekt gilt und wo rechtliche Prüfung nötig ist
  • Messkonzept-Hinweise, Wirtschaftlichkeitsschwelle und Fallstricke direkt im Tool — für fundierte Ersteinschätzung ohne stundenlange Recherche
  • Laufend aktualisiert — aktuelles Recht, aktuelle Fördersätze, aktuelle Marktlage fließen direkt ein

Kein Projekt ist wie das andere
— aber mit dem richtigen Werkzeug starten Sie jedes Gespräch auf Augenhöhe.

Messkonzept-Hinweise, Wirtschaftlichkeitsschwelle und Fallstricke direkt im Tool — für fundierte Ersteinschätzung ohne stundenlange Recherche

Häufige Fragen zur Mieterstrom und seinen Modellen

Fundierte Antworten für Eigentümer, Investoren, Mieter und PV-Planer — aus der Beratungspraxis.

Bei einer normalen PV-Anlage verbraucht der Eigentümer den Solarstrom selbst oder speist ihn ins Netz ein. Beim Mieterstrom wird der erzeugte Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude geliefert — ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Dadurch entfallen Netzentgelte, Umlagen und Abgaben auf diesen Stromanteil. Für Mieter bedeutet das günstigeren Strom, für Vermieter eine zusätzliche Einnahmequelle mit staatlicher Förderung über den Mieterstromzuschlag.

Beim klassischen Mieterstrom nach §42a EnWG ja — Sie treten als Vollversorger auf und übernehmen die Pflichten eines Energieversorgers. Das bedeutet: gesonderter Stromvertrag mit jedem Mieter, Reststrombelieferung sicherstellen, Abrechnung nach EnWG-Vorgaben. Das klingt aufwendiger als es ist — viele Vermieter beauftragen spezialisierte Dienstleister damit. Beim GGV-Modell nach §42b EnWG entfällt der Versorgerstatus, dafür gibt es auch keinen Mieterstromzuschlag.

Der Mieterstromzuschlag wird halbjährlich degressiv von der Bundesnetzagentur festgesetzt und richtet sich nach der Anlagengröße. Entscheidend ist das Inbetriebnahmedatum — der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz wird für 20 Jahre garantiert. Wer jetzt in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Satz für zwei Jahrzehnte. Aktuelle Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf bundesnetzagentur.de. Wichtig: Für Strom der lediglich in einen Speicher geladen wird, wird kein Zuschlag gezahlt — nur für tatsächlich an Mieter gelieferte Kilowattstunden.

Ja — seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt der Mieterstromzuschlag auch für gemischt genutzte Gebäude mit gewerblichen Einheiten, sofern mindestens 40% der Fläche zu Wohnzwecken genutzt wird. Gewerbliche Mieter erhöhen die Eigenverbrauchsquote erheblich da ihr Verbrauchsprofil tagsüber — wenn die PV-Anlage produziert — besonders hoch ist. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit oft deutlich gegenüber reinen Wohngebäuden.

Mieter haben das Recht, den Mieterstromvertrag jederzeit zu kündigen — mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende nach der Mindestlaufzeit. Der Mietvertrag ist davon vollständig unabhängig. Kündigt ein Mieter, müssen Sie ihn weiterhin mit Reststrom versorgen oder er wechselt zu einem anderen Anbieter. Als Vermieter sollten Sie die Wirtschaftlichkeitsrechnung immer auf Basis einer realistischen Teilnahmequote von 50–70% aufbauen — nicht auf 100%. Projekte die nur bei voller Beteiligung rentabel sind, haben ein strukturelles Risiko.

Die Abrechnung ist das operativ aufwendigste Element eines Mieterstrom-Projekts. Jede Wohneinheit benötigt einen geeichten Zähler, der den Verbrauch aus der PV-Anlage und den Reststrombezug getrennt erfasst. Der Vermieter stellt monatliche oder vierteljährliche Stromrechnungen aus — als vollwertiger Energieversorger, nicht über die Nebenkostenabrechnung. Die meisten Vermieter beauftragen spezialisierte Abrechnungsdienstleister (z.B. metergrid, node.energy), die 3–8 €/WE/Monat kosten. Diese Kosten müssen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einkalkuliert werden. Wenn Sie wissen möchten ob sich das für Ihr Objekt rechnet — vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

Die EnWG-Novelle vom November 2025 schafft Rechtssicherheit: Klassische Mieterstrom-Projekte innerhalb eines Gebäudes sind weiterhin als Kundenanlage zulässig — die hausinterne Verteilung gilt nicht als Verteilnetz. Bestehende Projekte genießen einen dreijährigen Bestandsschutz ab 01.01.2026. Neue Projekte innerhalb eines einzelnen Gebäudes können uneingeschränkt realisiert werden. Lediglich gebäudeübergreifende Quartiersprojekte bedürfen weiterhin einer rechtlichen Einzelfallprüfung.

Ja — und gerade dann besonders. Das Mieterstrom-Modell profitiert von steigenden Strompreisen, weil der Mieterstrompreis an den lokalen Grundversorgungstarif gekoppelt ist (maximal 90%). Steigt der Grundversorgungstarif, darf und sollte der Mieterstrompreis mitsteigen — die Wirtschaftlichkeit verbessert sich automatisch. Gleichzeitig macht die sinkende Einspeisevergütung den Eigenverbrauch über Mieterstrom noch attraktiver: Jede kWh die im Gebäude verbraucht statt eingespeist wird, ist 2026 deutlich wertvoller als die Netzeinspeisung.

Beide sind EEG-Förderungen, aber für verschiedene Verwendungszwecke. Die Einspeisevergütung erhalten Sie für Strom der ins öffentliche Netz eingespeist wird — ca. 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, Stand Feb. 2026). Den Mieterstromzuschlag erhalten Sie zusätzlich für Strom der direkt an Mieter geliefert wird — er wird auf den Mieterstrompreis aufgeschlagen. Beide Vergütungen können kombiniert werden: Für den selbst verbrauchten Anteil gibt es den Mieterstromzuschlag, für den Überschuss ins Netz die Einspeisevergütung.

Nein — Sie müssen nicht wechseln. Der Mieterstromvertrag ist freiwillig, eine Kopplung mit dem Mietvertrag ist gesetzlich ausdrücklich verboten (§42a Abs. 2 EnWG). Sie können Ihren bisherigen Stromanbieter behalten. Wenn Sie jedoch wechseln, lohnt sich ein genauer Vergleich: Der Mieterstrompreis muss mindestens 10% unter dem lokalen Grundversorgungstarif liegen — das ist gesetzlich garantiert. Prüfen Sie ob der angebotene Preis diese Grenze einhält und ob Grund- und Arbeitspreis zusammen unter der 90%-Schwelle bleiben.

Als Faustregel gilt: Ab 6–8 Wohneinheiten wird Mieterstrom zunehmend wirtschaftlich darstellbar. Unter 6 WE übersteigen die Fixkosten für Messkonzept, Software und Abrechnung häufig die Mehreinnahmen. Ab 10 WE sind die Skaleneffekte deutlich spürbar. Entscheidend sind daneben die Eigenverbrauchsquote (ab 40% darstellbar, ab 60% stark), die Teilnahmequote der Mieter sowie etwaige Sektorkopplungen wie Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur die den Eigenverbrauch erhöhen. Jedes Objekt ist ein Einzelfall — unser Rechner gibt eine erste Einschätzung, eine verbindliche Aussage erfordert eine individuelle Analyse. Sprechen Sie uns an — wir prüfen die Wirtschaftlichkeit für Ihr konkretes Objekt.

Energy Sharing nach §42c EnWG wird ab Juli 2026 schrittweise operativ und ermöglicht erstmals die gebäudeübergreifende Versorgung über das öffentliche Netz. Anders als Mieterstrom ist kein privates Netz nötig — der Strom läuft über die reguläre Netzinfrastruktur. Es gibt keinen Mieterstromzuschlag, dafür weniger regulatorische Pflichten. Energy Sharing ist besonders interessant für Eigentümer mit mehreren Gebäuden oder für Quartiersprojekte. Wichtig: Die Netzentgelt-Frage ist noch nicht abschließend geklärt — vor einer Investitionsentscheidung ist rechtliche Prüfung empfohlen.

Erheblich positiv. Wärmepumpen haben einen hohen Tagesverbrauch — genau dann wenn die PV-Anlage produziert. Das erhöht die Eigenverbrauchsquote deutlich und macht den Mieterstromzuschlag für mehr kWh geltend. E-Auto-Ladeinfrastruktur wirkt ähnlich: Mieter laden tagsüber günstigen Solarstrom statt teuren Netzstrom. Die Kombination WP + Mieterstrom gilt in der Branche als die wirtschaftlich stärkste Konstellation bei Mehrfamilienhäusern. Beim Eichrecht für Ladesäulen ist jedoch Sorgfalt geboten wenn Dritte abgerechnet werden.

Die Lieferung von Mieterstrom gilt steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Für Wohnungsunternehmen gilt seit dem Wachstumschancengesetz eine erweiterte Gewerbesteuerbefreiung: bis zu 20% der Einnahmen dürfen aus Mieterstrom stammen ohne Gewerbesteuerpflicht auszulösen. Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ermöglicht es, bis zu 50% der Investitionssumme vorab steuerlich abzuziehen — muss jedoch im Jahr vor der Investition beantragt werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater frühzeitig ein — idealerweise vor der Investitionsentscheidung, nicht danach.

Der erste Schritt ist eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ihren konkreten Objektdaten: Anzahl Wohneinheiten, verfügbare Dachfläche, Mieterstruktur, lokaler Stromtarif und geplante Sektorkopplungen. Unser Rechner gibt Ihnen dafür eine erste fundierte Orientierung — kostenlos und ohne Anmeldung. Wenn die Zahlen grundsätzlich stimmen, folgt die vertiefte Prüfung: Messkonzept, Netzbetreiber-Anfrage, Vertragsstruktur und steuerliche Gestaltung. Jedes Projekt ist ein Einzelfall — die Kombination aus Rechner und persönlicher Beratung gibt Ihnen die sicherste Grundlage für Ihre Entscheidung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch — wir schauen gemeinsam auf Ihr Objekt.

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