Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht das novellierte Energiewirtschaftsgesetz erstmals Energy Sharing in Deutschland. Haushalte, Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften dürfen lokal erzeugten Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen über das öffentliche Netz teilen. Die rechtliche Grundlage ist geschaffen, doch das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung warnt vor erheblichen Verzögerungen in der Praxis. Die Bundesnetzagentur hat noch keine Abrechnungsverfahren festgelegt. Der Smart-Meter-Rollout kommt nur schleppend voran. Viele der 860 deutschen Netzbetreiber müssen bei der Digitalisierung aufholen. Die wirtschaftliche Attraktivität bleibt fraglich, da volle Netzentgelte anfallen. In Österreich boomt Energy Sharing durch reduzierte Gebühren für kurze Transportstrecken. Ohne regulatorische Anpassungen droht die deutsche Umsetzung zum Papiertiger zu werden. Bürgerenergiegemeinschaften sollten dennoch ihre Projekte vorbereiten und auf baldige Klarstellungen der Bundesnetzagentur setzen.