Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll zum 1. November 2026 das GEG 2024 ablösen. Die 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Die Biotreppe ersetzt sie: Biomethan-Beimischung von 10 Prozent ab 2029, steigend auf 60 Prozent ab 2040. Ein CDU/CSU-Fraktionsrundschreiben vom 9. Juni 2026 zitiert sechs Studien zur Biomethan-Verfügbarkeit. Die dena-Studie 2026 — das zentrale Dokument — bestätigt kurzfristige Machbarkeit, warnt aber: Bei niedrigen Sanierungsraten bliebe 2045 ein Biomethan-Bedarf von 200 TWh. Das inländische Potenzial aus Abfall- und Reststoffen liegt bei maximal 71 TWh. Biomethan kostet heute zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas. Das GModG ist verfassungsrechtlich nicht vollständig geprüft. Fraunhofer ISE belegt Jahresarbeitszahlen bis 5,4 für Wärmepumpen im Altbau, CO2-Einsparung bis 68 Prozent. Prognos: Wärmepumpe heute bereits günstiger als Gaskesselaustausch. CO2-Preis 2026: 65 Euro pro Tonne. KfW-Förderung bis 70 Prozent gilt bis mindestens 2029.
GModG 2026: Die Bundesregierung baut auf Biomethan — und ihre eigenen Studien widersprechen ihr
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgestellt. Der Kabinettsbeschluss fiel am 13. Mai 2026. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seiner verpflichtenden 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Quote für neue Heizungen soll fallen. Gas- und Ölheizungen sind damit wieder ohne Einschränkung einbaubar. Ab 2029 tritt an die Stelle der EE-Pflicht die sogenannte Biotreppe: schrittweise steigende Biomethan-Beimischungsquoten für fossile Heizsysteme. CDU/CSU verkauft das als technologieoffene Befreiung von ideologischen Verboten. Wer die Studien liest, auf die sich die Union selbst beruft, kommt zu einem anderen Ergebnis.
Was das GModG konkret ändert — und was nicht
Das GModG ersetzt das GEG 2024 und soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Was Jens Spahn (CDU) am 24. Februar 2026 als Abschaffung des Heizungsgesetzes kommunizierte, ist faktisch ein Umbau zweier Paragraphen (71 und 72 von insgesamt 115) des GEG. Das Gesetz selbst bleibt bestehen — nur unter neuem Namen. CORRECTIV hat das im Februar 2026 eingeordnet: Ein Heizungsgesetz gab es nie. Der Begriff ist ein politischer Kampfbegriff, geprägt von BILD-Zeitung und CDU/CSU im Wahlkampf. Was tatsächlich existiert, ist das GEG, dessen Grundstruktur bereits 2020 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen wurde.
Die konkreten Änderungen durch das GModG: Die 65-Prozent-EE-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt vollständig. Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt einbaubar. Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen wird gestrichen. Das geplante Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel ab 2045 wird nicht übernommen. Ab 1. Januar 2029 gilt die Biotreppe: schrittweise steigende Biomethan-Beimischungsquoten — 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Ergänzend tritt ab 2028 eine Grüngasquote in Kraft: Gasnetzversorger werden verpflichtet, Biomethan ins Netz einzuspeisen. Die KfW-458-Förderung für Wärmepumpen läuft bis mindestens 2029 weiter — maximal 70 Prozent Zuschuss bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro. Was sich nicht ändert: Die Grundstruktur des GEG bleibt. Bestehende Heizungen haben weiterhin Bestandsschutz. Niemand wird zum Tausch einer funktionierenden Heizung verpflichtet.
Parlamentarischer Stand: 67 Kritikpunkte, Klage angekündigt
Der Bundesrat befasste sich am 12. Juni 2026 im ersten Durchgang mit dem GModG. Fachausschüsse haben 67 Kritikpunkte formuliert und den Entwurf als handwerklich mangelhaft und zu bürokratisch bewertet. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat den Zeitplan verzögern, aber nicht blockieren. Das angestrebte Inkrafttreten zum 1. November 2026 ist damit unsicher.
Die Biotreppe und ihr Fundament: Biomethan in Deutschland
Die gesamte Logik des GModG hängt an einer Annahme: Biomethan muss in ausreichender Menge verfügbar sein, um die Beimischungsquoten der Biotreppe zu bedienen. Sepp Müller, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der wirtschaftspolitische Sprecher Andreas Lenz (CSU) haben dazu am 9. Juni 2026 ein Rundschreiben an alle Fraktionsmitglieder verschickt. Ihre Botschaft: Deutschland verfüge bereits heute über eine leistungsfähige Biogaswirtschaft. Ende 2025 produzierten 290 Biomethananlagen rund 12,8 TWh. Mit einer kurzfristigen Kapazitätserweiterung auf 14,5 TWh und Importen von 3,5 TWh stünden unmittelbar 16 bis 18 TWh zur Verfügung — ausreichend für die ersten Stufen der Biotreppe bis 2030. Das ist rechnerisch korrekt. Aber es ist die halbe Wahrheit.
Was die zitierten Studien wirklich sagen
Das zentrale Dokument in der CDU/CSU-Argumentation ist die im Mai 2026 veröffentlichte Analyse der Deutschen Energie-Agentur (dena): Potenziale für und Bedarfe von grünen Gasen und Ölen im Gebäudebereich. Das Fraktionsschreiben greift kurzfristige Potenzialzahlen daraus auf. Was es nicht erwähnt, ist erheblich. Die dena bestätigt: Die erste Biotreppenstufe ab 2029 ist mit vorhandenem Biomethan kurzfristig bedienbar. Die dena warnt gleichzeitig: Der Gesamtwärmebedarf im Gebäudebereich liegt bei rund 360 TWh. Bei niedrigen Sanierungsraten bliebe 2045 ein fossiler Restwärmebedarf von rund 200 TWh, der durch Biomethan ersetzt werden müsste. Das inländische Potenzial aus Abfall- und Reststoffen liegt laut dena bei 40 bis 71 TWh. Der Bedarf 2045 wäre damit fast das Dreifache der maximal erschließbaren inländischen Mengen.
Biomethan kostet bereits heute zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas. Mit steigender Biotreppe und sinkender Gesamtgasmenge im Netz steigen die Netzentgelte für alle Gaskunden — unabhängig davon, ob sie Biomethan beziehen oder nicht. Die dena hält außerdem fest: Nach dem aktuellen GModG-Entwurf könnten auch nach 2040 noch Gas- und Ölheizungen mit rein fossilen Brennstoffen betrieben werden, solange deren technische Lebensdauer nicht überschritten ist. Das widerspreche dem Ziel der Klimaneutralität 2045.
Sechs Studien — und eine strategisch günstige Auswahl
Für das langfristige Biomethan-Potenzial bis 2050 zitiert das CDU/CSU-Rundschreiben sechs Studien. Die Bandbreite reicht von 40 TWh (dena 2026, nur Abfall- und Reststoffe) bis 228 TWh (DVGW 2019, inklusive synthetischem Methan). Die großen Zahlen werden prominenter kommuniziert als die kleinen. Was das Rundschreiben nicht erklärt: Die Studien haben unterschiedliche Zeithorizonte, unterschiedliche Rohstoffannahmen und unterschiedliche Definitionen von Biomethan. Sie sind nicht direkt vergleichbar. Die IZES-Studie von 2025 enthält einen Befund, der im Fraktionsschreiben vollständig fehlt: Biomethan sei in Industrie und Stromerzeugung systemisch wertvoller einzusetzen als im Gebäudesektor.
Grünes Öl: Noch knapper als Biomethan
Das GModG sieht neben der Grüngasquote auch eine Grünölquote vor. Die Verfügbarkeit von grünem Heizöl — also hydrotreatiertem Pflanzenöl (HVO) oder synthetischen Kraftstoffen auf Bio-Basis — ist noch enger begrenzt als bei Biomethan. HVO steht bereits heute in direkter Konkurrenz zum Einsatz im Schwerlastverkehr und in der Luftfahrt. Eine Rohstoffhierarchie, die Biomethan und Bioöle für Gebäudeheizungen reserviert, setzt falsche Prioritäten — das ist der Konsens über alle relevanten Studien, auf die sich selbst die Union beruft.
Breites Bündnis gegen die Grüngasquote im Gebäudesektor
Die Kritik kommt nicht allein aus der Wissenschaft. Ein breites Bündnis — von der Deutschen Umwelthilfe bis zum Energiekonzern Eon — hat die geplante Grüngasquote im Gebäudesektor scharf kritisiert. In einem gemeinsamen Appell warnen die Unterzeichner: Eine Grüngasquote wirke auf den ersten Blick plausibel, würde in der Praxis aber knappe grüne Gase in einen Sektor lenken, der sich in der Breite effizient elektrifizieren lässt. Biomasse braucht eine klare Nutzungshierarchie. Die Chemie- und Grundstoffindustrie ist langfristig auf nachhaltige Kohlenstoffquellen angewiesen. Wer Biomethan vorrangig ins Heizungsnetz leitet, entzieht es dort, wo es nicht ersetzt werden kann. Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark hat das eine direkte Konsequenz: Wenn Biomethan für Gebäudeheizungen reserviert wird, fehlt es als Bio-CNG oder Bio-LNG für Nutzfahrzeuge.
Verfassungsrechtliche Prüfung: Nicht abgeschlossen
Neben der Fachkritik ist die rechtliche Absicherung des GModG ungeklärt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, eine Klage vorzubereiten. Ihr Argument: Das GModG verstoße gegen das verfassungsrechtliche Verschlechterungsverbot, weil die Klimawirkung der Biotreppe geringer ausfalle als die des bisherigen GEG. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte den Entwurf vor der Kabinettsbefassung nicht vollständig prüfen können. Staatssekretär Frank Wetzel vom BMWE antwortete auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Michael Kellner, weitere Prüfschritte seien nicht vorgesehen. Ein Gesetz, das weder vollständig verfassungsrechtlich geprüft noch fachlich vom zuständigen Ministerium bewertet wurde, soll in wenigen Monaten für Millionen Haushalte bindend werden.
Was Fraunhofer und Prognos zur Wärmepumpe sagen
Während das GModG auf eine knappe, teure und umstrittene Ressource setzt, hat das Fraunhofer ISE in einer vierjährigen Feldstudie mit 77 Wärmepumpen nachgewiesen, dass die Alternative längst praxistauglich ist. Die gemessenen Jahresarbeitszahlen (JAZ) lagen zwischen 2,6 und 5,4 — auch in nicht sanierten Altbauten, ohne Korrelation zum Baujahr des Gebäudes. Die CO2-Emissionen lagen 64 bis 68 Prozent unter denen vergleichbarer Gasheizungen bei dynamischer Bilanzierung mit dem deutschen Strommix 2024. Fraunhofer hat außerdem Wasserstoff als Heizalternative analysiert: Kosten von 21 bis 33 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2035 — eine Heizkostensteigerung von 74 bis 172 Prozent gegenüber früheren Gasniveaus. Wasserstoffheizungen sind für den Massenmarkt nicht wirtschaftlich darstellbar.
CO2-Preis macht fossile Heizungen strukturell teurer
Der nationale CO2-Preis liegt 2026 bei 65 Euro pro Tonne. Für eine typische Erdgasheizung in einem mittleren Einfamilienhaus entstehen dadurch 2026 rund 91 Euro Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr. Bei einer Ölheizung mit 2.000 Litern Jahresverbrauch sind es rund 412 Euro Mehrkosten pro Jahr. Jede neue fossile Heizung bindet den Eigentümer für 15 bis 20 Jahre an diese Kostendynamik. Der Gebäudesektor hat 2025 mit plus 3,2 Prozent CO2-Emissionen auf 104 Millionen Tonnen die Klimaziele verfehlt. Deutschland drohen deswegen EU-Strafzahlungen. Das GModG setzt in dieser Situation auf Freiwilligkeit.
Was Betriebe und Entscheider jetzt wissen müssen
Erstens: Die KfW-Förderung läuft weiter. Bis mindestens 2029 sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Wärmepumpen förderbar, gedeckelt auf 30.000 Euro. Eine neue Gasheizung bekommt keine vergleichbare Förderung — und bindet das Unternehmen an steigende CO2-Kosten.
Zweitens: ESG-Berichtspflichten erfassen Gebäudeemissionen. Unter der CSRD müssen direkte CO2-Emissionen aus Betriebsgebäuden als Scope-1-Emissionen ausgewiesen werden. Eine neue Gas- oder Ölheizung erhöht diese Emissionen für 15 bis 20 Jahre.
Drittens: Wärmepumpe plus Photovoltaik rechnet sich. Das Fraunhofer ISE hat für Kombinations-Setups eine Gebäude-Autarkie von 25 bis 40 Prozent ohne Batteriespeicher und bis zu 62 Prozent mit Speicher gemessen.
Viertens: Der Markt hat entschieden. Laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurden 2025 erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen in Deutschland verkauft. Das GModG kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Transformation bereits läuft — es bremst sie, stoppt sie aber nicht.
Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG und wann tritt es in Kraft?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 24. Februar 2026 vorgestellt, der Kabinettsbeschluss fiel am 13. Mai 2026. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang am 12. Juni 2026 bereits 67 Kritikpunkte formuliert. Das angestrebte Inkrafttreten ist damit unsicher.
Was ändert das GModG beim Heizungstausch konkret?
Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt. Gas- und Ölheizungen sind wieder ohne Einschränkung einbaubar. Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen wird gestrichen. Das geplante Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045 wird nicht übernommen. Ab 2029 gilt die Biotreppe: 10 Prozent Biomethan ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Die KfW-458-Förderung für Wärmepumpen läuft bis mindestens 2029 weiter.
Was ist die Biotreppe im GModG und wie funktioniert sie?
Die Biotreppe ist eine schrittweise Beimischungspflicht für klimaneutrale Brennstoffe in Gas- und Ölheizungen. Ab 1. Januar 2029 müssen neue Gasheizungen mindestens 10 Prozent Biomethan einsetzen. Dieser Anteil steigt auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ergänzend verpflichtet eine Grüngasquote ab 2028 die Gasnetzversorger, Biomethan ins Netz einzuspeisen.
Reicht Biomethan in Deutschland aus, um die Biotreppe zu bedienen?
Kurzfristig ja, langfristig nicht. Ende 2025 produzierten 290 Biomethananlagen rund 12,8 TWh. Mit Kapazitätserweiterung und Importen stehen kurzfristig 16 bis 18 TWh zur Verfügung — ausreichend für die ersten Stufen bis 2030. Die dena-Analyse von Mai 2026 warnt jedoch: Bei niedrigen Sanierungsraten bliebe 2045 ein Biomethan-Bedarf von 200 TWh. Das inländische Potenzial aus Abfall- und Reststoffen liegt bei maximal 40 bis 71 TWh — fast dreimal weniger als der Bedarf.
Was hat das CDU/CSU-Rundschreiben vom Juni 2026 zum Biomethan-Potenzial verschwiegen?
Das Rundschreiben von Sepp Müller und Andreas Lenz vom 9. Juni 2026 stellt kurzfristige Potenziale heraus und verschweigt die mittelfristigen Warnungen der zitierten dena-Studie 2026: Biomethan kostet bereits heute zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas, Netzentgelte steigen für alle Gaskunden, und der Gesamtbedarf 2045 übersteigt die inländischen Potenziale um ein Vielfaches. Außerdem fehlt der Befund der IZES-Studie, dass Biomethan in Industrie und Stromerzeugung systemisch wertvoller eingesetzt werden sollte.
Warum warnen Experten vor einer falschen Biomethan-Priorisierung für Gebäude?
Biomethan ist eine knappe Ressource mit vielen Verwendungskonkurrenten. Industrie, Chemie, Schwerlastverkehr und Stromerzeugung bei Dunkelflauten benötigen Biomethan in Sektoren, die sich nicht elektrifizieren lassen. Der Gebäudesektor hingegen lässt sich durch Wärmepumpen effizient elektrifizieren. Wer Biomethan vorrangig ins Heizungsnetz leitet, entzieht es dort, wo es strategisch unverzichtbar ist.
Was ist mit grünem Heizöl und warum ist es noch knapper als Biomethan?
Das GModG sieht neben der Grüngasquote auch eine Grünölquote vor. Als grünes Heizöl gilt vor allem hydrotreatiertes Pflanzenöl (HVO). HVO steht in direkter Konkurrenz zum Einsatz im Schwerlastverkehr und der Luftfahrt. Die globale HVO-Kapazität ist begrenzt. Eine Priorisierung für Gebäudeheizungen entzieht HVO dort, wo es industriepolitisch dringlicher gebraucht wird.
Was sagt die Fraunhofer-Studie zur Wärmepumpe im Altbau?
Das Fraunhofer ISE hat in einer vierjährigen Feldstudie mit 77 Wärmepumpen Jahresarbeitszahlen zwischen 2,6 und 5,4 gemessen — auch in nicht sanierten Altbauten. Eine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz wurde nicht festgestellt. Die CO2-Emissionen lagen 64 bis 68 Prozent unter denen vergleichbarer Gasheizungen. Eine Vollsanierung ist keine Voraussetzung für wirtschaftlichen Wärmepumpenbetrieb.
Was sagen Prognos und Fraunhofer zur Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe?
Prognos hat ermittelt, dass die Wärmepumpe unter aktuellen Energiepreisen und mit verfügbarer Förderung bereits heute kostengünstiger ist als ein reiner Gaskesselaustausch. Die Wirtschaftlichkeit verbessert sich bis 2030 und 2040 weiter, weil der Gaspreis durch steigende CO2-Abgaben strukturell teurer wird. Fraunhofer prognostiziert für Wasserstoff als Heizalternative Kosten von 21 bis 33 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2035 — eine Heizkostensteigerung von 74 bis 172 Prozent.
Ist das GModG verfassungsrechtlich abgesichert?
Nein, nicht vollständig. Das Bundesministerium der Justiz hatte den Entwurf vor der Kabinettsbefassung nicht vollständig prüfen können. Staatssekretär Frank Wetzel (BMWE) erklärte, weitere Prüfschritte seien nicht vorgesehen. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Verschlechterungsverbot zu klagen.
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026 und welche Mehrkosten entstehen für fossile Heizungen?
Der nationale CO2-Preis beträgt 2026 rund 65 Euro pro Tonne. Für eine Erdgasheizung in einem mittleren Einfamilienhaus entstehen rund 91 Euro Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr. Bei einer Ölheizung mit 2.000 Litern Jahresverbrauch sind es rund 412 Euro Mehrkosten jährlich. Jede neue fossile Heizung bindet den Eigentümer für 15 bis 20 Jahre an diese Kostendynamik.
Was bedeutet das GModG für ESG-berichtspflichtige Unternehmen?
Unternehmen unter der CSRD müssen direkte CO2-Emissionen aus Betriebsgebäuden als Scope-1-Emissionen ausweisen. Eine neue Gas- oder Ölheizung erhöht diese Emissionen für 15 bis 20 Jahre und belastet die ESG-Bilanz langfristig. Wärmepumpen mit Photovoltaik reduzieren sowohl direkte Emissionen als auch Energiekostenvolatilität und verbessern die ESG-Kennzahlen messbar.
Wie kombiniert man Wärmepumpe und Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll?
Das Fraunhofer ISE hat für Kombinations-Setups aus Wärmepumpe und PV eine Gebäude-Autarkie von 25 bis 40 Prozent ohne Batteriespeicher und bis zu 62 Prozent mit Speicher gemessen. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms liegt bei 22 bis 83 Prozent je nach Konfiguration. Selbst erzeugter PV-Strom ist günstiger als Netzstrom — das senkt die Wärmepumpen-Betriebskosten erheblich.

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