Handelsmechanismen von Photovoltaik-Strom im Kontext des EEG
Photovoltaik-Strom, der gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist wird, muss auf dem Day-Ahead-Markt an der Strombörse verkauft werden. Dadurch verliert er seinen Status als “Grünstrom” und wird als konventioneller “Graustrom” gehandelt. Die Ermittlung des durchschnittlichen Strompreises basiert auf den an der European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig erzielten Preisen.
Das Merit-Order-Prinzip und seine Auswirkungen
Die Preisbildung an der Strombörse folgt dem sogenannten “Merit-Order”-Prinzip. Dabei werden die Verkaufsangebote der Stromerzeuger, meist basierend auf ihren Grenzkosten, in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Die Kaufangebote der Verbraucher werden in absteigender Reihenfolge sortiert. Der Schnittpunkt dieser beiden Kurven bestimmt den Marktpreis für den gehandelten Strom. Das teuerste Angebot, das akzeptiert wird, legt die Gewinnmargen für alle günstigeren Angebote fest.
Solarstrom und der Merit-Order-Effekt
Solarstrom hat gesetzlichen Vorrang und steht daher an der Spitze der Angebotsliste. Mit hypothetischen Grenzkosten von Null wird Solarstrom immer akzeptiert. Dies führt dazu, dass Solarstrom vor allem während der Tageshöchstlast massiv eingespeist wird und teure Spitzenlastkraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke, verdrängt. Dieser Mechanismus senkt den gesamten Börsenstrompreis und wird als Merit-Order-Effekt der PV-Einspeisung bezeichnet.
Zukünftige Entwicklungen und Marktwertfaktor
Mit dem weiteren Ausbau volatiler erneuerbarer Energien wird ihr Marktwertfaktor mittelfristig sinken. Für Photovoltaik wird bis zum Jahr 2026 ein Absinken des Marktwertfaktors auf etwa 0,8 erwartet. Die zunehmende Einspeisung von erneuerbaren Energien hat die Leipziger Strombörse zu einer Residualstrombörse gemacht, die nicht mehr den tatsächlichen Wert des Stroms abbildet. Auch das Aufladen von Elektrofahrzeugen und deren Entwicklung – z.B. durch eine solaroptimierte Option kann sich preisbildend entwickeln.
Differenzkosten und ihre Ermittlung
Die Vergütung für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Die Differenzkosten sollen die Lücke zwischen Vergütung und Erlösen für Photovoltaik-Strom abdecken. Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat gezeigt, dass die Einspeisung von Photovoltaik- und Windstrom erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht hat.
EEG-Umlage und ihre Auswirkungen
Die Differenz zwischen den Vergütungszahlungen und den Verkaufserlösen für erneuerbare Energien wurde bis Juni 2022 durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Diese Umlage wurde von den Stromverbrauchern getragen, die sich nicht davon befreien konnten. Im Jahr 2021 gab es erstmals einen Zuschuss aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von 10,8 Milliarden Euro für das Umlagekonto.
Subventionen für Photovoltaik- und fossile Stromerzeugung
Seit 2021 wird die Photovoltaik-Stromerzeugung als subventioniert angesehen, da die Fördermittel nun aus öffentlichen Quellen stammen. Im Gegensatz dazu werden die wahren Kosten der fossilen Stromerzeugung durch politische Entscheidungen und Subventionen verschleiert. Eine Studie des Internationalen Währungsfonds schätzt die weltweiten Subventionen für fossile Energieträger für das Jahr 2020 auf 5,9 Billionen US-Dollar.
Politische Entscheidungen verschleiern die Wahrheit
Bis zum Jahr 2020 wurde die Photovoltaik-Stromerzeugung durch eine spezielle Verbrauchsumlage gefördert, die nicht aus öffentlichen Mitteln stammte. Diese Umlage wurde teilweise auch für selbst produzierten und verbrauchten Solarstrom erhoben. Die Umlage deckte die sogenannten Differenzkosten ab, die sich bis einschließlich 2020 auf kumulierte 100 Milliarden Euro beliefen. Ab dem Jahr 2021 fließen jedoch Mittel aus dem Emissionshandel und Bundeszuschüssen in das EEG-Konto, was als Subvention im klassischen Sinne gilt.
Es kann, es wird künftig ohne Subventionen gehen (müssen)
Im Jahr 2020 errichtete das Energieunternehmen EnBW mit dem Solarpark „Weesow-Willmersdorf“ das erste große PV-Kraftwerk in Deutschland, das ohne Stromabnahme über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auskommt. Es handelt sich dabei um ein Projekt mit einer Leistung von 187 Megawatt Peak (MWP) im Bundesland Brandenburg.
Lasten und Risiken werden verschoben
Die zukünftigen Kosten dieser Subventionen sind schwer abzuschätzen. Politische Entscheidungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Strompreise aus fossilen und nuklearen Kraftwerken. Diese Entscheidungen umfassen unter anderem die Festlegung des Preises für CO2-Zertifikate, Umweltauflagen wie die Filterung von Rauchgasen, die Endlagerung von CO2 und Atommüll sowie die Besteuerung von Atomstrom. Diese politischen Entscheidungen legen fest, inwieweit die Stromverbraucher für die schwer quantifizierbaren Risiken und Lasten der fossilen und nuklearen Stromerzeugung aufkommen müssen.
Diese Risiken und Lasten werden größtenteils in der Zukunft realisiert, beispielsweise durch die CO2-induzierte Klimakrise oder die Endlagerung von Atommüll. Bei einer konsequenteren Einpreisung dieser Kosten würde die Photovoltaik-Stromerzeugung den Strommix insgesamt verbilligen. Bis dahin wird fossiler Strom zu Preisen verkauft, die seine externen Kosten nicht vollständig abbilden und diese Kosten als Hypothek in die Zukunft verschieben.