Jetzt bessere Förderungen für neue Solaranlagen

Photovoltaik in Unternehmen ist eine Investition. Sie ist kostensparend und auch für die Nutzung von Elektromobilität vorteilhaft. Das hat gute Gründe.

Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Die meisten Neuregelungen gelten seit Januar 2023. Eine wichtige Neuerung: Die Einspeisevergütung wird deutlich erhöht. Zudem dürfen neue Anlagen nun auch den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen – eine wichtige Neuregelung, denn bislang war die Einspeisung auf 70 Prozent gedeckelt.

Vorteile auch für die Mobilität

Die höheren Vergütungen sollen einen Anreiz schaffen, auch in Unternehmen PV-Anlagen zu errichten. Durch die Elektromobilität und den Einsatz von E-Fahrzeugen im Fuhrpark, kann der eigene erzeugte Strom direkt genutzt werden, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht. Betreiber kleiner und mittlerer PV-Anlagen (bis zu einer Leistung von 30 kW bei Einfamilien- sowie 15 kW pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) müssen auf die Erträge ihrer Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen. Diese Neuregelung gilt rückwirkend bereits für 2022. Seit dem 1. Januar 2023 ist zudem die Lieferung und Installation der Anlagen auf Wohngebäuden umsatzsteuerfrei.

PV-Anlagen nicht nur auf dem Dach

Neu ist auch, dass künftig auch PV-Anlagen eine Förderung erhalten, die nicht auf einem Hausdach, sondern z.B. im Garten aufgebaut werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Dach nicht für die Installation eignet. In Unternehmen kann das die Lagerhalle sein, wenn die Versicherung die Installation auf dem Dach nicht absichern möchte oder die Statik bauliche Grenzen setzt. Das Baurecht gilt aber weiter, was bedeutet, dass eine Baugenehmigung nötig sein könnte.

Langfristige Investition

Eine Photovoltaikanlage ist immer eine langfristige Investition. In der Regel amortisieren sich die Kosten erst nach mehreren Jahren. Je nach Anwendungsfall geht das auch schneller, z.B. wenn in Unternehmen mit einer Solaranlage erreicht werden kann die oft teuren Lastspitzen zu reduzieren.

Vorteile von PV-Anlagen in Unternehmen

Nicht nur für private Haushalte, sondern auch für Unternehmen bieten Photovoltaikanlagen zahlreiche Vorteile. Einer der wichtigsten ist die Möglichkeit, den eigenen Strombedarf selbst zu decken und somit unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kann zudem das eigene CO2-Emissionsbilanz verbessert werden.

Ein weiterer Vorteil von PV-Anlagen in Unternehmen ist die Möglichkeit, den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und dadurch Einnahmen durch die Einspeisevergütung zu erzielen. Besonders interessant ist dies für Unternehmen mit hohem Strombedarf, wie zum Beispiel Fabriken oder Lagerhallen.

Ein wichtiger Aspekt, den immer mehr Unternehmen berücksichtigen, ist die Elektromobilität. Durch die Nutzung von PV-Anlagen kann der Strombedarf für Elektrofahrzeuge im Fuhrpark gedeckt werden, was sowohl die Umwelt als auch die Kosten betrifft.

Fazit

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bietet sowohl für neue als auch bestehende Photovoltaikanlagen zahlreiche Vorteile. Durch die Erhöhung der Einspeisevergütung und die Möglichkeit, den gesamten erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen, wird der Einsatz von PV-Anlagen noch attraktiver. Auch Unternehmen können von der Nutzung von PV-Anlagen profitieren, indem sie ihren eigenen Strombedarf decken, Einnahmen durch die Einspeisevergütung erzielen und die Elektromobilität im Fuhrpark unterstützen.

Quellen: BMWi – Novelliertes EEG: Mehr Anreize für erneuerbare Energien

 

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