Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen vereinfacht

In einer Gesetzesreform hat der Bundestag Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Wind- und Solaranlagen vereinfacht, um das Ausbautempo der erneuerbaren Energien zu steigern. Prüfungen der Umweltverträglichkeit und des Artenschutzes entfallen für Projekte in ausgewiesenen Gebieten und für Solaranlagen auf Deponien sowie kleinere Wärmepumpen werden Genehmigungsverfahren verkürzt.

Die Ampel-Koalition hat im Bundestag eine Gesetzesreform verabschiedet, durch die Genehmigungsverfahren für neue Windkraft- und Solaranlagen vereinfacht werden. Ziel ist es, das Ausbautempo der erneuerbaren Energien zu steigern.

Regeln für Prüfungen bei Flächenausweisung

Nach den neuen Regeln sind Prüfungen künftig nicht mehr nötig, wenn neue Anlagen in Gebieten entstehen sollen, die bereits grundsätzlich für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Davon sollen Projekte in den Bereichen Windenergie an Land und auf See und entsprechende Anbindungsleitungen, Freiflächenfotovoltaikanlagen sowie Stromnetze profitieren. Nur die Verteilung von erzeugter Energie muss nun auch endlich angepasst werden!

Ausnahmen und Neuerungen bei den vereinfachten Regeln

Die vereinfachten Regeln greifen für alle Projekte, die vor Juli 2024 begonnen werden. Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Deponien sollen auf drei Monate begrenzt werden. Auch Verfahren für kleinere Wärmepumpen sollen kürzer werden und jeweils innerhalb eines Monats abgeschlossen sein. Behörden müssen die Öffentlichkeit künftig auch online über die Planungen informieren.

Kritik der Opposition und Umweltschützer

Die Opposition kritisiert die mangelnde Beteiligung des Parlaments im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren. Umweltschützer befürchten “unkalkulierbare Risiken” für die Natur, da Artenschutz-Untersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen ausfallen. Bundesumweltminister Robert Habeck (Grüne) sicherte zu, dass Arten- und Naturschutz wichtig blieben.

Zustimmung der Energie- und Wasserwirtschaft

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die neuen Regeln, da sie Genehmigungsverfahren “in einigen Punkten erheblich” vereinfachen. Auch die damit verbundene Neuausrichtung der Energiewende – teilweise sogar gefördert – kann den Prozess deutlich beschleunigen.

Ausbau der erneuerbaren Energien als Teil des Kohleausstiegs

Die Bundesregierung will bis 2030 aus der klimaschädlichen Verstromung von Kohle aussteigen und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Verzögerungen gibt es vor allem bei der Windkraft: Die Installation neuer Windräder liegt derzeit zehn Prozent unter Plan. Ab 2025 will die Bundesregierung die pro Jahr neu hinzugekommene Leistung durch den Windkraftausbau im Vergleich zu 2022 verdreifachen.

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