Ein tragischer Vorfall in Belgien als Ausgangspunkt
In Belgien ereignete sich vor einigen Jahren ein tragisches Unglück, bei dem ein E-Bike-Nutzer bei einer Kollision mit einem Auto sein Leben verlor. Die Familie des Verstorbenen strebte eine gerichtliche Entschädigung an, deren Höhe im belgischen Recht vom Status des Verkehrsteilnehmers abhängt. Fahrradfahrer, die als “schwächere Verkehrsteilnehmer” gelten, erhalten höhere Entschädigungen als Autofahrer, wie im Belgischen Verkehrsrecht festgelegt.
Die klare Position des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass E-Bikes mit Tretunterstützung als Fahrräder einzustufen sind. Der Gerichtshof definierte Kraftfahrzeuge als Fahrzeuge, die sich ausschließlich durch mechanische Energie fortbewegen, wie aus dem offiziellen EuGH-Urteil hervorgeht. Da E-Bikes auch durch menschliche Kraft angetrieben werden können, fallen sie nicht in diese Kategorie. Zusätzlich wurde das potenzielle Schadensrisiko bewertet, wobei der Gerichtshof feststellte, dass E-Bikes nicht das gleiche Schadenspotenzial wie Kraftfahrzeuge haben.
Auswirkungen auf EU-Recht und Versicherungen
Dieses Urteil des EuGH wird weitreichende Konsequenzen für die Rechtsprechung, Gesetzgebung und Versicherungsbranche in der EU haben. Deutsche Gerichte müssen sich künftig an diesem Urteil orientieren, wie aus der EU-Rechtsprechung hervorgeht. Für E-Bike-Besitzer bedeutet dies, dass sie nicht mehr durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sind, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont.
Sicherheit bleibt ein zentrales Anliegen
Trotz der rechtlichen Klarstellung durch den EuGH bleibt die Verkehrssicherheit ein wichtiges Thema. Es wird nach wie vor empfohlen, einen Helm zu tragen und die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr zu wahren, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat betont.