Im Frühjahr des Jahres 2021 trat eine erhebliche Veränderung in Bezug auf die Infrastruktur für Elektromobilität in der Immobilienbranche in Kraft. Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG), veröffentlicht am 18. März 2021, legt den Grundstein für eine beschleunigte Entwicklung der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden. Die bisherige fehlende Infrastruktur hat die umfassende Einführung von Elektrofahrzeugen verhindert, ein Hindernis, das nun durch neue rechtliche Pflichten des GEIG für Immobilieneigentümer überwunden werden soll. Dies ist auch eine Umsetzung der Anforderungen der Europäischen Union aus der Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/844) vom 30. Mai 2018 in nationales Recht.
Über die Leitungs- und Ladeinfrastruktur
Der zentrale Fokus des GEIG liegt auf der Bereitstellung einer Leitungsinfrastruktur und der Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Damit soll ein signifikanter Beitrag zur nachhaltigen Förderung der Nutzung von Elektrofahrzeugen geleistet werden. Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen für den Aufbau einer vorbereitenden Leitungsinfrastruktur werden die erforderlichen Bedingungen für eine schnelle Installation von Ladepunkten an erforderlichen Stellen auf Parkplätzen in und an Gebäuden geschaffen.
Begriffsdefinitionen im GEIG-Gesetz
Das Gesetz enthält auch verschiedene Begriffsbestimmungen: Die “elektrische Infrastruktur” ist der Teil der technischen Ausrüstung, der für den Betrieb aller elektrischen Anlagen des Gebäudes oder des Parkplatzes notwendig ist, einschließlich der elektrischen Leitungen und der dazugehörigen Ausrüstung.
Die “Leitungsinfrastruktur” ist die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden. Die “Ladeinfrastruktur” bezeichnet hingegen alle elektrotechnischen Verbindungen und Einrichtungen, die für die Installation, den Betrieb und die Steuerung von Ladepunkten für die Elektromobilität notwendig sind.
Ein “Ladepunkt” ist eine spezielle Einrichtung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, die jeweils nur ein Fahrzeug gleichzeitig aufladen kann.
Pflichten und Verantwortlichkeiten von Immobilieneigentümern
Mit den neuen Bestimmungen kommen auch rechtliche Verpflichtungen für Immobilieneigentümer. Sie ergänzen die Rechte auf eine Ladestation für Mieter nach § 554 BGB und für Wohnungseigentümer nach § 20 WEG. Diese Pflichten haben jedoch ihren Preis: Die Vorgaben des Gesetzes führen zu jährlichen Erfüllungskosten in Höhe von rund 38,7 Millionen Euro für alle beteiligten Gruppen. Hierzu zählen Eigentümer, Wirtschaft und Verwaltung.
Anwendbarkeit des GEIG auf verschiedene Gebäudearten
Das GEIG spricht von Wohn- und Nichtwohngebäuden. “Wohngebäude” sind Gebäude, die hauptsächlich zum Wohnen bestimmt sind, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen. “Nichtwohngebäude” sind im Gegensatz dazu alle anderen Gebäude, die keine Wohngebäude darstellen, wie Bürogebäude, Ladengeschäfte und dergleichen.
Trotz der aus der Umsetzung der neuen Pflichten resultierenden finanziellen Belastungen gibt es erhebliche Ausnahmen: Das GEIG gilt nicht für Nichtwohngebäude, die im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen sind und überwiegend von diesen genutzt werden.
Lade- und Leitungsinfrastruktur auf Quartiersebene
Eine Neuerung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist die Einbeziehung der Lade- und Leitungsinfrastruktur auf Quartiersebene. Dies betrifft Situationen, in denen mehrere Immobilieneigentümer und Bauherren mit Gebäuden, die in räumlicher Nähe zueinander stehen, beteiligt sind. In solchen Kontexten können gemeinsame Vereinbarungen über die Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten getroffen werden, um die Anforderungen des GEIG gemäß den Paragraphen 6 bis 10 zu erfüllen.
Die Inhalte dieser schriftlich zu fixierenden Vereinbarungen können insbesondere die gemeinsame Ausstattung mit Leitungsinfrastruktur oder die gemeinsame Einrichtung von Ladepunkten sowie die Nutzung von Grundstücken, deren Betreten und die Führung von Leitungen über Grundstücke umfassen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Dritte – wie zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen – an diesen Vereinbarungen zu beteiligen.
Die Bestimmungen über das Quartier sind dementsprechend anwendbar, wenn die im räumlichen Zusammenhang stehenden Gebäude einem einzigen Eigentümer gehören. Übrigens: Eine gleichzeitig konzipierte Lösung aus Photovoltaik – und Ladeinfrastruktur ist nicht nur sinnvoll, sondern aus Kostengründen optimal.
Sanktionen gemäß GEIG
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) umfasst auch spezifische Bußgeldbestimmungen, die in § 15 detailliert aufgeführt sind. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des GEIG, wie zum Beispiel die in § 6 oder § 8 genannten, verstößt, indem er nicht sicherstellt, dass jeder Stellplatz mit der entsprechenden Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird, handelt ordnungswidrig.
Gleiches gilt für die Nichtbeachtung der Vorgaben in § 7 und § 9 des GEIG, wonach mindestens jeder dritte beziehungsweise fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden muss. Auch wenn gegen § 10 GEIG verstoßen wird, indem man nicht dafür sorgt, dass ein Ladepunkt errichtet wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Vertiefung in Informationsseminaren und Zertifikatskursen
Zusätzlich zu diesem umfassenden Einblick in die Neuerungen und Pflichten, die mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) einhergehen, biete ich Informationsseminare und DEKRA Zertifikatskurse an. Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Projektmanagement stehen dabei im Fokus. In diesen wird weiterführendes Wissen zu dieser Thematik vermittelt und es werden Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung gegeben. Zögern Sie nicht, mich für weitere Informationen zu kontaktieren oder besuchen Sie meine Website, um sich für einen meiner Kurse anzumelden. Ich freue mich darauf, Ihnen bei der Umsetzung dieser bedeutenden Veränderungen in der Immobilienbranche behilflich zu sein.
Zusammenfassung
Die neuen Regelungen des GEIG sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Immobilienbranche und einer umfassenden Integration der Elektromobilität. Die Gesetzgebung stellt sicher, dass die notwendige Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und schafft damit die Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Trotz der zusätzlichen Kosten und Pflichten für Immobilieneigentümer, die mit diesen Neuerungen einhergehen, ist das Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Zukunft. Zudem schafft es Mehrwerte für Immobilien und wertet diese damit auf. Mit meinem Angebot an Informationsseminaren und Zertifikatskursen stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie bei der Umsetzung dieser Veränderungen zu unterstützen und Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.