Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro erhalten eine Förderung von 4.500 Euro, während Fahrzeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto 3.000 Euro bekommen. Fahrzeuge, die mehr als 65.000 Euro kosten, werden nicht mehr gefördert.
Leasinglaufzeiten und Förderungen
Die Förderungen für geleasten Fahrzeuge werden jetzt auch an die Leasingdauer gebunden. Bei einer Laufzeit über 23 Monate werden Fahrzeuge unter 40.000 Euro netto mit 4.500 Euro und Fahrzeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto mit 3.000 Euro gefördert. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten fallen die Prämien geringer aus.
Förderungen für Firmenflotten enden
Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderungen beantragen. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet jedoch an einer Nachfolgelösung für Unternehmen, die im Frühjahr 2023 bekannt gegeben werden soll. Steuervorteile bei Kfz- und Dienstwagenbesteuerung werden jedoch weiter bestehen. Ab 2024 ist geplant, den maximalen Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge auf 45.000 Euro zu senken und die Fördersätze zu vereinfachen.
Steuervorteile für E-Autos
Wer ein E-Auto als Dienstwagen nutzt, muss geringere Steuern für die private Nutzung zahlen als bei einem Verbrenner. Seit Anfang 2020 wird nur 0,25% des Bruttolistenpreises für die Versteuerung angesetzt, solange der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos
Für neu zugelassene Elektrofahrzeuge gilt eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung, die bis zum 31.12.2030. Plug-in-Hybride sind hingegen nicht von der Steuer befreit. Bei diesen Modellen berechnet sich die Steuer – wie bei Verbrennern üblich – nach dem Hubraum und den CO₂-Emissionen.
Verständnis des Nettolistenpreises für Elektrofahrzeuge
Der Nettolistenpreis, auch als BAFA Listenpreis bezeichnet, stellt den niedrigsten Listenpreis eines Basismodells für Elektrofahrzeuge in Deutschland dar. Dieser Preis beinhaltet nicht die Mehrwertsteuer oder etwaige Sonderausstattungen, die nicht Teil des Standardmodells sind.
Wichtigkeit des Zulassungsdatums
Wer die Kaufprämien für Elektrofahrzeuge in Anspruch nehmen möchte, sollte das Datum der Zulassung des Fahrzeugs im Auge behalten. Dieses ist für die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Bedeutung. Zudem muss der Online-Antrag erst nach dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Übrigens: Elektrofahrzeuge die in 2022 zugelassen wurden, aber erst jetzt der Förderantrag gestellt wird bekommen nur den neuen geringeren Fördersatz, wenn zulässig. Plug in Modelle, die noch in 2022 zugelassen wurden, aber die Antragstellung zur Förderung erst jetzt erfolgt, erhalten keine Förderung mehr.
Vorteile von Elektromobilität
Die Förderungen von Elektromobilität haben viele positive Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und den einzelnen Verbraucher. Hier sind fünf wichtige Vorteile aufgeführt:
- Reduzierung von Schadstoffemissionen: Elektromobilität trägt zur Verringerung von Luftverschmutzung und Klimawandel bei, indem sie den Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen reduziert.
- Geringere Betriebskosten: Elektroautos haben im Vergleich zu traditionellen Verbrennern geringere Betriebskosten, insbesondere bei den Kraftstoff- und Wartungskosten.
- Erhöhung der Energieeffizienz: Elektromobilität erhöht die Energieeffizienz, indem sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen nutzt und den Energieverlust bei der Übertragung und Verteilung minimiert.
- Steigerung der Mobilität: Elektromobilität bietet eine bequeme und umweltfreundliche Art der Fortbewegung, insbesondere in städtischen Gebieten.
- Förderung der Innovation: Elektromobilität fördert die Forschung und Entwicklung von neuen Technologien, die zur Verbesserung der Effizienz, Leistung und Ladezeit von Elektroautos beitragen.
Alle förderfähigen Fahrzeuge nennt das Bundesfinanzministerium in einer Liste der förderfähigen Fahrzeuge, die regelmäßig aktualisiert wird.